Die Frage, ob Sie eine Steuererklärung machen müssen, ist davon abhängig welches zu versteuernde Einkommen Sie haben und welche Beträge Sie zum Beispiel als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzen können.
Bei Renten, die im Jahr 2005 und davor begonnen haben, wird ein Steuerfreibetrag in Höhe von 50 % der jeweiligen Rente festgelegt, der dann Jahr für Jahr von der erhaltenen Brutto-Rente abgezogen wird. Für die Berechnung des Steuerfreibetrags und sonstiger abzugsfähiger Beträge ist das Finanzamt zuständig. Im Übrigen werden die erhaltenen Rentenbeträge elektronisch an das Finanzamt gemeldet; das entbindet Sie jedoch nicht davon selbst zu überprüfen, ob Sie eine Steuererklärung machen müssen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihr zuständiges Finanzamt.