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Rentensteuer/Rentennachzahlung

von Jessica22.01.2007 | 13:11
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, folgende Fragen: 1) Wieso muß man eigentlich Rentensteuer bezahlen bzw. was macht der Staat mit diesem Geld. ? 2) Wenn man EU Rente bezieht und für 1 Jahr Schulzeit in die Rentenkasse nachzahlen kann, wird diese Nachzahlung dann in die Höhe der EU Rente rückwirkend einberechnet. ? 3) Geben die Rentenstellen automatisch die Einkünfte der Rentner an das Finanzamt weiter zwecks Prüfung evtl. Rentenversteuerungspflicht. ? Vielen Dank Jessica

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Neuregelung der Rentenbesteuerung wurde eingeführt, da die bis dahin unterschiedliche Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen hat. Bei Steuern handelt es sich um Einnahmen des Staates, die anders als Beiträge nicht einer bestimmten Gegenleistung bedürfen. Die Rentenbezüge werden auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung jährlich den Finanzbehörden gemeldet.

Freiwillige Beiträge, die bei einer Erwerbsminderungsrente nach dem Zeitpunkt der Minderung der Erwerbsfähigkeit gezahlt werden, finden bei dieser Rente keine Berücksichtigung. Diese Zahlungen würden sich erst bei einem späteren Leistungsfall (z.B. Altersrente) auswirken.

3 Antworten

---am 22.01.2007 | 13:37
zu 1) Warum muss ein Arbeitnehmer Lohnsteuer bezahlen? Ich glaube, dass kann man nicht pauschal beantworten. zu 2) Kann ich leider nichts sagen. zu 3) Nein, die Rentenstellen geben die Einkünfte nicht an das Finanzamt weiter.
Maria L.am 22.01.2007 | 15:20
Nur der Vollständigkeit halber: nicht nur Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden dem Finanzamt gemeldet, auch jegliche Auszahlungen von Versicherungen (z.B. Kapital-Lebensversicherung) und Banken (z.B. Zinsen, Dividenden). Außerdem hat der Staat bei Bedarf Zugriff auf alle Bankkonten.
Schiko.,am 22.01.2007 | 22:19
Sicher sind ihre fragen berechtigt, die frage, was macht der staat mit diesem geld erscheint mir doch etwas komisch. Dies könnte man ja auch fragen bei 1.800 nettoeinkommen eines arbeitnehmers, erspare mir einen kommentar. Zu 2) – dies ist hinreichend beantwortet. Zu 3) In der tat, der gläserne bürger feiert hochzeit. Die rentenanstalten , versicherungen etc. sind verpflichtet die bruttobeträge, monatlich oder auch jährlich einer zentralen stelle zu melden .Diese daten werden an die jeweiligen länder finanzbehörden weitergeleitet, können natürlich bei bedarf vom örtlichen finanzamt erfragt werden. Auch wie hier von vielen schon oft behauptet- von mir wider- sprochen- keinesfalls an die örtlichen finanzämter automatisch weiter gemeldet. Sind unter einer neu zu schaffenden identifkations- nummer mehrere vergütungsbeträge ersichtlich, kann durchaus sein, das örtliche finanzamt wird davon unterrichtet, das finanzamt wird tätig werden. Diese grauzone war bisher nicht erfasst, für renten ist die vor- lage einer steuerkarte nicht notwendig. Der hinweis sei aber gestattet, selbst bei 50% steuerpflicht der rente sind für den bestandsrentner des jahres 2005 noch frei- beträge steuerunbelastet. Bruttorente, minus ca. 10% für steuermindernde beträge wie kranken/pflegeversicherung und natürlich 7.664/ 15.328 led/vh. nach grund und splittingtabelle sind steuerlich un- belastet. Auch diese suppe wird nicht so heiß gegessen wie allgemein in deutschland dargestellt wird. Mit freundlichen Grüßen.
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