Die Neuregelung der Rentenbesteuerung wurde eingeführt, da die bis dahin unterschiedliche Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen hat. Bei Steuern handelt es sich um Einnahmen des Staates, die anders als Beiträge nicht einer bestimmten Gegenleistung bedürfen. Die Rentenbezüge werden auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung jährlich den Finanzbehörden gemeldet.
Freiwillige Beiträge, die bei einer Erwerbsminderungsrente nach dem Zeitpunkt der Minderung der Erwerbsfähigkeit gezahlt werden, finden bei dieser Rente keine Berücksichtigung. Diese Zahlungen würden sich erst bei einem späteren Leistungsfall (z.B. Altersrente) auswirken.