Eine Überprüfung ist auch dann möglich, wenn es sich um eine dauerhaft bewilligte Erwerbsminderungsrente handelt. Wird festgestellt, dass es für Sie möglich ist, wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein, kann die Rente entzogen werden. Wenn festgestellt wird, dass Sie, so wie zuletzt, weiterhin erwerbsgemindert sind, wird die Rente auch zukünftig gezahlt.