Hallo Sabine,
den Antrag müssen Sie bei dem Rentenversicherungsträger oder dem Versorgungsträger stellen, der die gekürzte Rente oder Versorgung zahlt. Weitere Informationen zum Thema „Anpassung des Versorgungsausgleichs bei Tod eines Ehepartners“ finden Sie auch in der Broschüre „Geschiedene: Ausgleich bei der Rente“ (hier insbesondere ab Seite 42 der Broschüre), welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/geschiedene_ausgleich_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=2
herunterladen können.