Hallo heidi,
beziehen Sie eine Altersrente der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, entstehen Ihnen grundsätzlich keine Kosten durch die Auszahlung der Rente. Für diese Leistungen besteht die gesetzliche Verpflichtung, dass Ihnen der festgestellte Rentenbetrag - ohne Minderung um Überweisungsgebühren etc. - gutgeschrieben wird. Eventuelle Kontoführungsgebühren werden dadurch natürlich nicht berührt.
Dem Beitrag von bekiss kann ich nur zustimmen. Bitte wenden Sie sich direkt an den bereits erwähnten Rentenservice.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.