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Experten-Antwort

Rentenunkte kaufen mit 63 in Rente gehen

von Jens Brandt03.04.2024 | 14:26
294 Ansichten
12 Antworten

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Hallo, ich habe einen Antrag gestellt, um Rentanpunkte zu kaufen und jetzt 3 Monate zeit den Betrag zu überweisen. Dadurch habe ich die Möglichkeit mit 63 in Rente zu gehen. z.Z bin ich 61 Jahre alt, habe also noch 2 Jahre bis zum Renteneintritt. Gesetzt den Fall die Rente wird nach der Bundestagswahl 2025 abgeschafft (dafür sind alle Parteien außer die SPD). Habe ich dann erst mit 67 auf meinen Renteneintritt ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jens Brandt,
nach dem derzeitigen Stand können Sie mit 63 eine Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Hierfür brauchen Sie 35 Versicherungsjahre und diese Rente unterliegt Abschlägen. Diese können Sie durch die Ausgleichszahlung ausgleichen.
Die aktuellen Diskussionen drehen sich aber um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, für die 45 Jahre benötigt werden. Bei ihrer "Einführung" wurde sie als "Rente mit 63" tituliert, was aber mittlerweile irreführend ist. Je nach Geburtsjahr und -monat verschiebt sich der Rentenbeginn wieder zurück auf das 65. Lebensjahr.
Welche Änderungen wann durch eine neue Bundesregierung umgesetzt werden, kann Ihnen im Forum heute keiner sagen.

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11 Antworten

Praxisam 03.04.2024 | 14:32
So ein Unsinn! Niemand denkt darüber nach, die Altersrente für langjährig Versicherte abzuschaffen. Wollen Sie Verschwörungstheorien verbreiten?
Schadeam 03.04.2024 | 14:52
Vergessen Sie so einen "Schmarren"! Die Wahl ist im Herbst 2025, bis die Koalition steht ist es Ende 2025/Anfang 2026. Und dann soll gleich als erstes per Gesetz die Rentenmöglichkeit ab 63 abgeschafft werden? Das plant von jetzt auf gleich garantiert kein wählbarer Politiker......es sei denn man will dass auch in D Autos brennen.....
Praxisam 03.04.2024 | 15:40
Das hat alles nichts mit der Fragestellung zu tun. Er möchte mit 63 in Rente gehen. Das geht nur mit der "Altersrente für langjährig Versicherte" oder mit der "Altersrente für schwerbehinderte Menschen". Diskutiert wird allenfalls über die "Altersrente für b e s o n d e r s langjährig Versicherte". Aber die kann der Fragesteller nicht meinen, denn die kriegt er auch nach jetziger Rechtslage erst mit 66+x Jahren.
Praxisam 03.04.2024 | 16:06
Ja, eben. Also geht es NICHT um eine "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" - für die kann man keine abschlagsausgleichenden Entgeltpunkte kaufen -, sondern um die "Altersrente für langjährig Versicherte" oder die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen". Was da gerade diskutiert wird, betrifft den Fragesteller nicht. Wenn er mit 63 in Rente gehen will, kann es ihm egal sein, ob die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" abgeschafft wird.
Praxisam 04.04.2024 | 07:32
Nö. Er will mit Abschlag mit 63 in Rente gehen. Anderenfalls bräuchte er keine Ausgleichszahlungen zu leisten. Die Ausgleichszahlungen verhindern ja nicht den Abschlag, sondern heben die Rentenhöhe anschließend lediglich wieder an. So wie er die Frage formuliert hat, interessiert er sich für eine Rente ab dem 63. Lebensjahr mit Abschlägen. Das heißt, die eventuelle Abschaffung der (abschlagsfreien) Altersrente für besonders langjährig Versicherte hat für ihn keine Relevanz. Man muss halt die Rentenarten auseinanderhalten können.
Jens Brandtam 04.04.2024 | 09:27
Zitat von Praxis anzeigen
Würde ich die Rentenpunkte kaufen, käme ich auf einen Rentenbetrag von 1.627,60 EUR arbeite ich bis knapp 67 beträgt der Auszahlung 2.082,36 EUR in dieser Hinsicht muss ich/man schon einen Abschlag hinnehmen, halt die Differenz von den fehlenden Jahren von 63 bis knapp 67(hat wohl nichts zu tun mit der absclagsfreien Rente). Meine eigentliche Frage war aber, ob die politische Diskussion generell die Abschaffung des Renteneintritts mit 63 (mit/ohne Abschlägen) betrifft und daraus folgend die gezahlten Beiträge quasi bis zum 67 Lebensjahr im Rentensystem versengt sind .-) Ich gebe mal selbst die Antwort, sollte die Rente ab 63 (mit/ohne Abschlägen) abgeschafft werden ändern auch die gekauften Punkte nichts daran, dann ist der Renteneintritt 67. Es würde sich damit nur der Rentenbetrag entsprechend dem gezahlten Betrag erhöhen. Danke für die anregende Diskussion, dass hat schon etwas Licht ins Dunkel gebracht
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