Hallo Vasile Raducanu,
die Deutsche Rentenversicherung entscheidet nicht über EU-Auslandszeiten.
Hier wird bei ausländischen Träger angefragt, welche Zeiten dieser bestätigen kann.
Wenn der rumänische Rententräger alle Zeiten bestätigen kann, dann sind ggf keine weiteren Nachweise erforderlich.
Sollte es ggf um die Anerkennung deutscher Rentenjahre gehen, zB FRG-Berechtigung, dann alle greifbaren Unterlagen aus Rumänien wichtig und vorzulegen.