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Experten-Antwort

Rentenunterlagen aus Rumänien

von Vasile Raducanu12.02.2024 | 12:34
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6 Antworten

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Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich muss mein Rentenkonto aktualisieren. Es fehlt mein Arbeitsbuch aus Rumänien. Ich habe aber eine Bescheinigung in der aufgelistet ist, wo ich wann gearbeitet habe und mit der Angabe ob es eine rentenpflichtige Anstellung war oder nicht. Das sind gesamt 8 Jahre. Diese Bescheinigung wird von meiner RV nicht anerkannt. Ich sollte dieses Arbeitsbuch in Rumänien anfordern, habe eine Liste mit Adressaten für eine angebliche Zuständigkeit bekommen. Habe auch mit Nachweis alles nach Rumänien gesendet. Bis jetzt habe ich von zwei Stellen eine Absage bzgl. der Zuständigkeit bekommen. Im gleichem Atemzug setzt dir RV mir Fristen die Daten zuliefern. Termine zur persönlichen beratung wurden vereinbart, aber immer kurz vorher abgesagt. Meine Frage. Wie kann ich die Daten anerkannt bekommen? wenn aus Rumänien keine Rückmeldung erfolgt? Mfg Vasile Raducanu

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vasile Raducanu,

 

die Deutsche Rentenversicherung entscheidet nicht über EU-Auslandszeiten.

Hier wird bei ausländischen Träger angefragt, welche Zeiten dieser bestätigen kann.

Wenn der rumänische Rententräger alle Zeiten bestätigen kann, dann sind ggf keine weiteren Nachweise erforderlich.

 

Sollte es ggf um die Anerkennung deutscher Rentenjahre gehen, zB FRG-Berechtigung, dann alle greifbaren Unterlagen aus Rumänien wichtig und vorzulegen.

 

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5 Antworten

Mondkindam 12.02.2024 | 14:20
Der rumänische Versicherungsträger benötigt für die Anerkennung der Beschäftigungszeiten vor 2011 das Arbeitsbuch. Adeverintas werden nicht akzeptiert.
Schadeam 12.02.2024 | 20:03
Sie fallen wohl nicht unters FRG, Ihr Name deutet nicht darauf hin, dass Sie Aussiedler sein könnten. Somit übernimmt die DRV einfach das was die rumänischen RV Stellen nach Deutschland melden und Sie müssen um die Anerkennung der dortigen Zeiten mit den Kollegen in Rumänien diskutieren und rumstreiten. Das ist letztlich kein Problem das wir in D für Sie klaeren können.
Richtig so!am 12.02.2024 | 20:04
Dann hätten Sie besser auf Ihr Arbeitsbuch aufpassen sollen. Das ist jetzt die Quittung!
Cassandraam 07.07.2024 | 15:28
Er konnte nicht darauf aufpassen, denn das Arbeitsbuch verbleibt beim letzten Arbeitgeber, man bekommt es nicht ausgehändigt. Auch wenn er keinen deutschen Namen hat, ist er als Vertriebener oder als Spätaussiedler anerkannt, wenn er mit eine von diesen verheiratet ist.
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