Hallo Jutta,
bei einer zeitlich befristeten Rente soll rechtzeitig der Antrag auf Weiterzahlung gestellt werden, wenn sich das Leistungsvermögen nicht verbessert hat.
Daraufhin wird eine ärztliche Überprüfung des Leistungsvermögens ca. drei bis vier Monate vor Zeitrentenende durchgeführt. Somit wäre Juli/ August 2010 der richtige Zeitpunkt. In der Regel werden von den behandelnden Ärzten Befundberichte angefordert, eine Untersuchung ist jedoch nicht ausgeschlossen. Die Entscheidung, ob eine Untersuchung nötig ist, trifft der Arzt des Rentenversicherungsträgers nach Durchsicht der vorliegenden Unterlagen.
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