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Rentenverlängerung

von Anni15.02.2010 | 17:35
1149 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich habe eine befristete Rente bis November 2010. Mein HNO sagte mir heute das meine Stimme nicht wiederherstell bar ist auf grund 4 OP und einigen Infektionen an den Stimmbändern. Er meinte das würde er auch der DRV mitteilen falls diese wieder darüber Auskunft haben möchte. Meine Frage ist jetzt muß ich bei meinem neuen Antrag die DRV darauf Aufmerksam machen das sie sich bei meinem HNO erneut Auskunft einholt oder machen die das sowieso alle Ärzte nochmal um Stellungsname bitten. Für Ihre Hilfe vielen Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich empfehle Ihnen, dem Antrag ein Attest des HNO-Arztes beizufügen.

3 Antworten

Renten-Fachmannam 15.02.2010 | 18:03
Mein Rat: Teilen Sie die Meinung Ihres HNO und dessen Adresse bei dem Verlängerungsantrag mit. Üblicherweise wird vom Rententräger zuerst ein oder mehrere Befundbericht(e), je nach Leiden und behandelnden Ärzten, angefordert.
mabuam 15.02.2010 | 19:30
Hallo, ich würde in die Offensive gehen und gleich beim Rentenverlängerungsantrag einen Befund des HNO- Arztes beilegen. Danach wird ja offensichtlich die Arbeitsunfähigkeit begründet.
-_-am 15.02.2010 | 23:31
Es genügt, wenn Sie bei dem Antrag auf Weiterzahlung den oder die behandelnden Ärzte bzw. Kliniken angeben. Wenn Sie Befundberichte haben, können Sie diese in Kopie beifügen. Ein vermutlich für Sie mit Kosten verbundenes ärztliches Attest müssen Sie nicht selbst vorher besorgen. Wenn es benötigt wird, besorgt und bezahlt es die Deutsche Rentenversicherung. Sie können jedoch darauf hinweisen, dass die ärztliche Meinung des behandelnden Arztes eingeholt werden soll und diesen auch bereits bei Antragstellung entsprechend benennen.
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