Hallo Christi,
bitte klären Sie diese Frage direkt mit Ihrem zuständigen Rentensachbearbeiter.
Es ist im Rahmen dieses Forums leider nicht möglich, hierzu eine allgemeine Aussage zu machen.
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Hallo Christi,
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Sie haben natürlich - wie immer - keine Ahnung. Darum einfach mal die Fr.. halten wenn man keine Ahnung hat. Danke ihnen ! Nur so viel : Es gibt psychiatrische Erkrankungen wo gerade ein Abbruch der Behandlung eindeutig für das ( weiter ) bestehen der Erkrankung spricht. Insofern kann bei erneuten Aufnahme der Behandlung dann durchaus das Bestehen der Erkrankung ( auch und gerade für die Vergangenheit der Nichtbehandlung ) dann attestiert werden. Mehr möchte ich dazu nicht ausführen, da dies zu fachspezifisch wäre udn den Rahmen dieses Forums sprengen würde.Ich rate ihnen aber dringend dazu, bei ihrem alten Neurologen/Psychiater den Termin in ca. 6 Wochen zu machen. Damit haben Sie dann für den Fall der Fälle - bei Ablehnung ihres Verlängerungsantrages - etwas in der Hand bzw. können dann im Widerspruchsverfahren entsprechende fachärztliche Berichte ihrer Arztes dann auch ins Widerspruchsverfahren neu einbringen.Wer seit 2010 keine entsprechende fachärztliche Behandlung mehr nötig hatte oder durch andere Ärzte (z. B. den Hausarzt) behandelt worden ist, kann kaum erwarten, dass er nun eine Krankheit bescheinigt bekommt, die offensichtlich gar nicht mehr fachärztlich behandlungsbedürftig war und ist. Was soll denn der Facharzt auch bescheinigen? "Ist ziemlich gesund und war daher seit 2 Jahren nicht mehr bei mir" oder "kam nur wegen einer Bescheinigung für die Rente mal wieder"? Für wie dumm werden eigentlich die medizinischen Sachverständigen der DRV gehalten, dass man einen derart abwegigen Rat erteilen kann?
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