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Experten-Antwort

Rentenverlängerung

von Christl09.06.2012 | 10:30
2533 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hätte eine Frage zum Vorgehen beim Rentenverlängerungsantrag. Diesen habe ich ausgefüllt, zur DRV zurückgeschickt, und dort auch als behandelnde Ärzte nur die Hausärztin, den Orthopäden und die Onkologin angegeben. Nun erhalte ich ein Schreiben, dass ich mir vom Neurologen/Psychiater einen Befundbericht ausfüllen lassen soll und innerhalb von fünf Tagen zurückschicken . Dort war ich aber zum letzten Mal 2010, dann habe ich die Behandlung abgebrochen. Nach Rücksprache mit der Praxis können die das ja nun gar nicht ausfüllen, weil ich ja eben gar nicht in Behandlung war. Es sei denn ich mache einen Termin zur Untersuchung, der aber frühestens in 6 Wochen sein kann. Soll ich das Formular nun einfach zurückschicken und nochmals auf die behandelnden Ärzte verweisen? Oder soll ich mitteilen, dass ich das Formular dann erst in ca zwei Monaten einreichen kann? LG Christl

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christi,

bitte klären Sie diese Frage direkt mit Ihrem zuständigen Rentensachbearbeiter.

Es ist im Rahmen dieses Forums leider nicht möglich, hierzu eine allgemeine Aussage zu machen.

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5 Antworten

Uuuuupsam 09.06.2012 | 11:00
Vermutlich dürfte es viel wichtiger sein, Ihren aktuellen Gesundheitszustand zu kennen, als den aus dem Jahre 2010. Dazu wäre es notwendig, von den derzeit behandelnden Ärzten einen Befundbericht zu erhalten. Da es wenig Sinn machen dürfte, einen uralten Behandlungsbericht einzureichen oder nur wegen des Behandlungsberichts eine ärztliche Untersuchung anzuberaumen, setzen Sie sich mit der Dienststelle der DRV in Verbindung, die diesen Unsinn verzapft hat.
Fuchsam 09.06.2012 | 12:56
Naja, das Sie die Behandlung beim Neurologen /Pychiaster damals einfach angebrochen haben, war natürlich nicht besonders klug und zwar in zweierlei Hinsicht. Einmal hinsichtlich ihrer Gesundheit und zweitens auch und gerade im Bezug auf die jetzt anstehende Rentenverlängerung. Da die DRV einen Befundberricht gerade aus diesem med. Fachgebiet ( Neurologie/Psychiatrie ) jetzt haben möchte, ist davon ausgehen das gerade diese Erkrankung seinerzeit - hauptmassgeblich - zu ihrer Berentung geführt hat und keine andere ihrer Erkrankungen. Auch für die weitere Verlängerung der Rente ist diese Erkrankung für die DRV wohl entscheidend/massgebend ! Das ihr alter Neurologe/Pychiater natürlich jetzt keinen aktuellen Befundbericht über Sie ausstellen kann und wird ist natürlich völlig klar. Das können Sie vergessen. Geben Sie also den Befundbericht unausgefüllt jetzt umgehend an die DRV zurück und schreiben Sie dabei, das Sie nicht mehr bei einem Neurologen/Psychiater in Behandlung sind. Dann heisst es abwarten was weiter passiert . Unter Umständen wird dann erstmal ihr Hausarzt noch angeschrieben um Auskunft über ihre allgemeine aktuelle gesundheitliche Situation zu bekommen. Da der Hausarzt natürlich zu neurlogisch/psychiatrischen Erkrankungen keine fundierten Aussagen machen kann , können zu 99,9% dann davon ausgehen, das die DRV ihnen dann einen Termin bei einem Neurologen/Psychiater zu einer richtigen Begutachtung machen wird. Wenn Sie weiterhin erkrankt sind dürften Sie da nichts zu befüchten haben, obwohl man niemals vorher weiss mit welchem Ergebnis bzw.weclher Einschätzung zu ihrer EM so ein Termin dann letztlich endet... Ich rate ihnen aber dringend dazu, bei ihrem alten Neurologen/Psychiater den Termin in ca. 6 Wochen zu machen. Damit haben Sie dann für den Fall der Fälle - bei Ablehnung ihres Verlängerungsantarges - etwas in der Hand bzw. können dann im Widerspruchsverfahren entsprechende fachärztliche Berichte ihrer Azrtes dann auch ins Widerspruchsverfahren neu einbringen.
Kleiner Spaßvogel, was?am 09.06.2012 | 16:19
Zitat von Fuchs anzeigenausblenden
Fuchs schrieb

Ich rate ihnen aber dringend dazu, bei ihrem alten Neurologen/Psychiater den Termin in ca. 6 Wochen zu machen. Damit haben Sie dann für den Fall der Fälle - bei Ablehnung ihres Verlängerungsantrages - etwas in der Hand bzw. können dann im Widerspruchsverfahren entsprechende fachärztliche Berichte ihrer Arztes dann auch ins Widerspruchsverfahren neu einbringen.

[/quote]

Wer seit 2010 keine entsprechende fachärztliche Behandlung mehr nötig hatte oder durch andere Ärzte (z. B. den Hausarzt) behandelt worden ist, kann kaum erwarten, dass er nun eine Krankheit bescheinigt bekommt, die offensichtlich gar nicht mehr fachärztlich behandlungsbedürftig war und ist. Was soll denn der Facharzt auch bescheinigen? "Ist ziemlich gesund und war daher seit 2 Jahren nicht mehr bei mir" oder "kam nur wegen einer Bescheinigung für die Rente mal wieder"? Für wie dumm werden eigentlich die medizinischen Sachverständigen der DRV gehalten, dass man einen derart abwegigen Rat erteilen kann?

[/quote]

Sie haben natürlich - wie immer - keine Ahnung. Darum einfach mal die Fr.. halten wenn man keine Ahnung hat. Danke ihnen !

Nur so viel : Es gibt psychiatrische Erkrankungen wo gerade ein Abbruch der Behandlung eindeutig für das ( weiter ) bestehen der Erkrankung spricht. Insofern kann bei erneuten Aufnahme der Behandlung dann durchaus das Bestehen der Erkrankung ( auch und gerade für die Vergangenheit der Nichtbehandlung ) dann attestiert werden. Mehr möchte ich dazu nicht ausführen, da dies zu fachspezifisch wäre udn den Rahmen dieses Forums sprengen würde.

Wer seit 2010 keine entsprechende fachärztliche Behandlung mehr nötig hatte oder durch andere Ärzte (z. B. den Hausarzt) behandelt worden ist, kann kaum erwarten, dass er nun eine Krankheit bescheinigt bekommt, die offensichtlich gar nicht mehr fachärztlich behandlungsbedürftig war und ist. Was soll denn der Facharzt auch bescheinigen? "Ist ziemlich gesund und war daher seit 2 Jahren nicht mehr bei mir" oder "kam nur wegen einer Bescheinigung für die Rente mal wieder"? Für wie dumm werden eigentlich die medizinischen Sachverständigen der DRV gehalten, dass man einen derart abwegigen Rat erteilen kann?
christlam 09.06.2012 | 19:09
Hallo, und erstmal danke. Dann werde ich den Bogen jetzt erstmal leer zurückschicken mit Erklärung warum, und dann abwarten. Und @Spaßvogel: ich erwarte nicht, dass mir hier irgendjemand irgendwas bescheinigt. Deshalb hatte ich ja auch nur die behandelnden Ärzte angegeben. Die Idee mit dem Neurologen hatte ja nun irgendein Sachbearbeiter und nicht ich.
Fuchsam 09.06.2012 | 20:13
Zitat von Kleiner Spaßvogel, was? anzeigenausblenden
Ich rate ihnen aber dringend dazu, bei ihrem alten Neurologen/Psychiater den Termin in ca. 6 Wochen zu machen. Damit haben Sie dann für den Fall der Fälle - bei Ablehnung ihres Verlängerungsantrages - etwas in der Hand bzw. können dann im Widerspruchsverfahren entsprechende fachärztliche Berichte ihrer Arztes dann auch ins Widerspruchsverfahren neu einbringen.
Wer seit 2010 keine entsprechende fachärztliche Behandlung mehr nötig hatte oder durch andere Ärzte (z. B. den Hausarzt) behandelt worden ist, kann kaum erwarten, dass er nun eine Krankheit bescheinigt bekommt, die offensichtlich gar nicht mehr fachärztlich behandlungsbedürftig war und ist. Was soll denn der Facharzt auch bescheinigen? "Ist ziemlich gesund und war daher seit 2 Jahren nicht mehr bei mir" oder "kam nur wegen einer Bescheinigung für die Rente mal wieder"? Für wie dumm werden eigentlich die medizinischen Sachverständigen der DRV gehalten, dass man einen derart abwegigen Rat erteilen kann?
Sie haben natürlich - wie immer - keine Ahnung. Darum einfach mal die Fr.. halten wenn man keine Ahnung hat. Danke ihnen ! Nur so viel : Es gibt psychiatrische Erkrankungen wo gerade ein Abbruch der Behandlung eindeutig für das ( weiter ) bestehen der Erkrankung spricht. Insofern kann bei erneuten Aufnahme der Behandlung dann durchaus das Bestehen der Erkrankung ( auch und gerade für die Vergangenheit der Nichtbehandlung ) dann attestiert werden. Mehr möchte ich dazu nicht ausführen, da dies zu fachspezifisch wäre udn den Rahmen dieses Forums sprengen würde.
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