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Experten-Antwort

Rentenverlauf bis Juli 2010 ?

von Random25.08.2010 | 12:50
2656 Ansichten
7 Antworten
Hallo, wenn ich heute einen Rentenverlauf beantrage, müssen dann die Zeiten bei Juli 2010 aufgeführt sein ? Oder nur bis Ende letzten Jahres ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.08.2010 | 13:34

Die Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DEÜV) sieht für Arbeitgeber eine Jahresmeldung für jeden am 31.12. eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigten mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 15. April des Folgejahres vor, so dass Beiträge für das Jahr 2010 in der Regel erst im 1. Quartal 2011 dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden.

Soweit aufgrund des Bezugs von Entgeltersatzleistungungen (z. B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld) Versicherungspflicht besteht, müssen die Leistungsträger regelmäßig innerhalb eines Monats nach Ende des Leistungsbezugs Meldung erstatten. Zeiten für das laufende Kalenderjahr können im Versicherungsverlauf daher sowohl in diesem Fall als auch bei Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung während des laufenden Kalenderjahres aufgeführt sein.

6 Antworten

R-Rateram 25.08.2010 | 13:46
Natürlich nur bis Ende des letzten Jahres. Die Beiträge aus dem Jahr 2010 sehen sie dann auf dem Verlauf den sie im nächsten Jahr bekommen.
Batrixam 25.08.2010 | 14:04
@ R-Rater: So natürlich ist das für einen Laien eben nicht, zumal jeder Beschäftigte Monat für Monat auf der Gehaltsabrechnung den Abzug der Rentenbeiträge (etc.) sehen kann... @ Random: Der Arbeitgeber muss zwar monatlich die Sozialbeiträge etc. abführen. Die Meldung der der Beitragsberechnung zugrundeliegenden Brutto-Entgelte erfolgt jedoch immer kalenderjährlich im 1. Quartal eines Jahres für das Vorjahr.
Maryam 25.08.2010 | 14:14
Hallo, und entschuldigung, dass ich nicht auf Ihre Frage antworten kann. Auch ich habe verschiedene Fragen im Zusammenhang mit Reha, Rente usw. und möchte diese im Forum anbringen. Leider weiß ich nicht, wie ich da rein komme. Bitte dringend um Antworten. Ich finde nur eine Schaltfläche "Antworten" aber keine, um selbst fragen zu können. Nochmals sorry! LG Mary
Startseiteam 25.08.2010 | 14:27
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W*lfgangam 25.08.2010 | 21:50
Auch ein Krankenkassenwechsel/Fusion scheint automatisch zu einer anteiligen Meldung fürs aktuelle Jahr zu führen. Versicherter legt Versicherungsverlauf mit Zeiten schon ab 01.01.2010 - xx.xx vor und man fragt dumm, ob er die Beschäftigung denn beendet/den Arbeitgeber gewechselt habe. Nö hört man und nach einigen Spekulation kommt man auf eine Krankenkassenfusion zum xx.xx.-Zeitpunkt. Aus früheren Jahren kenne ich da auch noch einen schnöden Softwarewechsel beim Arbeitgeber für Teilzeitraummeldungen für das laufende Jahr (Ab- und Wiederanmeldung). Ansonsten natürlich richtig und rechtlich so vorgesehen, dass das laufende Jahr (ohne unterbrechende Besonderheiten) erst im Folgejahr gemeldet wird - und nicht der Abzug auf der mtl. Gehaltsabrechnung sofort im Rentenkonto sichtbar wird. Gruß w.
-_-am 25.08.2010 | 18:38
Eine Jahresmeldung ist für jeden am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigten mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 15. April des folgenden Jahres, zu erstatten. http://bundesrecht.juris.de/de_v/__10.html…
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