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Experten-Antwort

Rentenverlauf, Fehlzeiten

von Schreck23.08.2010 | 11:26
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8 Antworten

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Hallo, ich überprüfe gerade meinen Rentenverlauf und stelle fest, daß insbesondere Zeiten fehlen, in denen ich eine vom Arbeitsamt geförderte Umschulung gemacht habe. 1997 fehlen da 4 Monate, die anscheinend nicht gemeldet wurden. Weiß jemand wie man das am besten nachreicht ? nachweist ? Sind alle die Zeiten beim Arbeitsamt gespeichert und ich muß mich da hin wenden ? Oder ist da nichts gespeichert und ich muß schauen daß ich irgendwo den Bewilligungsbescheid finde ? Kann auch ein Abschlußzeugnis als Nachweis zählen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Tatsächlich wäre es natürlich am besten, Sie würden in Ihren alten Unterlagen stöbern und nachschauen, ob Sie noch Nachweise über Ihre Umschulung haben. In Ihrem Fall empfehlen wir Ihnen zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

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7 Antworten

Öhaam 23.08.2010 | 11:58
Die Arbeitsagentur dürfte wegen Zeitablaufs keine Aufzecihnungen mehr haben. Sie haben zu gegebener Zeit jedoch einen Bewilligungs- und einen Aufhebungsbescheid erhalten; bei Bezug von Leistungen auch einen Leistungsnachweis. Ggf. reichen Sie diese Unterlagen zusammen mit der Kursbescheinigung ein und geben Sie ergänzend an, welchen Zeitaufwand Sie für die Bildungsmaßnahme hatten (Präsenzunterricht, häusliche Vorbereitung und Zeitaufwand für Schulweg).
Öhaam 23.08.2010 | 15:02
Platz ist in der kleinsten Hütte - zumindest für zwei Aktenordner, in welchen man DAS WICHTIGSTE aufbewahrt. Außerdem: bei zwei Scheidungen nach dem 1.7.1977 sollte die Kontenklärung und die dazu gehörigen Papiere kein Fremdwort sein! Und: Ja, die 60 - 80 Jährigen haben noch Zeiten mitgemacht, in welchen das Bewahren und Finden von Dokumenten 'überlebenswichtig' war (Stichwort: Vertreibung!) P.S.: In jedem Haushalt gibt es Überflüssigeres, als die Nachweise zur Sozialversicherung!
Öhaam 23.08.2010 | 15:09
Gern geschehen - dann bleiben die Unterlagen auch schön frisch...! Nix für ungut und VIEL ERFOLG!
Schreckam 23.08.2010 | 14:09
Das ist jetzt 12 Jahre her. Ich glaube nicht daß ich da noch Unterlagen habe. Geschweige denn eine Kursbeschreibung. Das ist ja nicht der erste Rentenverlauf der mir vorliegt, auch bin ich bei einer Stelle der DRV schonmal vor Jahren meine Papiere durchgegangen und der Beamte meinte, ich hätte keine Fehlzeiten, alles wäre OK. Da habe ich mis bis jetzt drauf verlassen. Nun muß ich feststellen, das stimmt gar nicht. Kann es auch sein, daß Zeiten von Rentenverlauf zu Rentenverlauf verschwinden ? Schöne Sch............
Öhaam 23.08.2010 | 14:36
Also wenn die Zeit in einem älteren VV schon einmal enthalten war, dann kann sie eigentlich nur durch einen Änderungsbescheid wieder verschwinden. Dort ist dann aber auch erklärt, weshalb und wieso! Wenn Sie zweifeln, dann reichen Sie den älteren VV MIT der Zeit nochmals ein und bitten die DRV üm Überprüfung Ihres Anliegens. Zudem hatten Sie eingangs selbst erwogen alte Bescheide und eine Kursbescheinigung beibringen zu können?! Und: 12 Jahre sind keine Zeit, wenn man mit Witwen und Witwern regelmäßig die 60 Jahre und mehr zurückliegenden Zeiten der Ausbildung oder in deutschen Siedlungsgebieten aufarbeiten muss, welche heute zur EU gehören; da liegt Ihr Zutun doch noch sehr im Rahmen, oder?!
Schreckam 23.08.2010 | 14:47
Das ist ja nicht der erste Rentenverlauf der mir vorliegt, auch bin ich bei einer Stelle der DRV schonmal vor Jahren meine Papiere durchgegangen und der Beamte meinte, ich hätte keine Fehlzeiten, alles wäre OK. Da habe ich mis bis jetzt drauf verlassen. Nun muß ich feststellen, das stimmt gar nicht. Kann es auch sein, daß Zeiten von Rentenverlauf zu Rentenverlauf verschwinden ? Schöne Sch............
Also wenn die Zeit in einem älteren VV schon einmal enthalten war, dann kann sie eigentlich nur durch einen Änderungsbescheid wieder verschwinden. Dort ist dann aber auch erklärt, weshalb und wieso! Wenn Sie zweifeln, dann reichen Sie den älteren VV MIT der Zeit nochmals ein und bitten die DRV üm Überprüfung Ihres Anliegens. Zudem hatten Sie eingangs selbst erwogen alte Bescheide und eine Kursbescheinigung beibringen zu können?! Und: 12 Jahre sind keine Zeit, wenn man mit Witwen und Witwern regelmäßig die 60 Jahre und mehr zurückliegenden Zeiten der Ausbildung oder in deutschen Siedlungsgebieten aufarbeiten muss, welche heute zur EU gehören; da liegt Ihr Zutun doch noch sehr im Rahmen, oder?!
Die 60 jährigen können alle diese Papiere noch vorlegen ? Haben die alle noch diese Papiere ? Ich muß erst, wenn ich wieder Zuhause bin, im Keller stöbern ob ich da noch was habe. Deshalb habe ich gefragt, was ich vorlegen müßte. Ich habe aber vieles weggeschmissen von früher. Weil ich einfach keinen Platz in einer kleien Wohnung dafür habe. Zwei Scheidungen hinter mir, wo auch viele Unterlagen verschwanden. Im Ausland habe ich auch einige zeit gelebt. Und und und. So ist das halt heute.
Schreckam 23.08.2010 | 15:05
Sicher meinen Sie den Kühlschrank. Jooo, da würden noch ein Paar Ordner rein passen. Danke für den Tipp !
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