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Experten-Antwort

Rentenverlauf ins Ausland ?

von Rollmops25.02.2018 | 16:22
1315 Ansichten
23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hi Ich lebe in England seit ueber 20 Jahren. Seit einiger zeit versuche ich einen renterverlauf zu bekommen. Ich habe mermals hin geschrieben,aber nie eine anwort bekommen. Kann man sein Renten konto online from Ausland benutzen? Ich habe einnen Pwersonalausweis mit Pin number die aber nicht aktiviert ist. Ratschlaege?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Rollmops,

wie die anderen User schon erwähnt haben, können Sie einen Rentenversicherungsverlauf auch online anfordern. Beachten Sie den bereits erwähnten Link von Santander. Machen Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger Angaben zu Ihrer aktuellen Adresse.

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22 Antworten

santanderam 25.02.2018 | 16:51
dicker Rollmopsam 25.02.2018 | 18:03
Ich lebe seit fast 23 Jahren in Schottland. Und bei mir hat es geklappt. Nicht aufgeben und immer wieder probieren. Viel Glück. Mfg
Fastrentneram 25.02.2018 | 20:39
Sie können online über die Seite Ihres zuständigen deutschen Rentenversicherungsträgers auch ohne Personalausweis einen Versicherungsverlauf anfordern.
Nerverleam 25.02.2018 | 20:59
Sie können online über die Seite Ihres zuständigen deutschen Rentenversicherungsträgers auch ohne Personalausweis einen Versicherungsverlauf anfordern.
Und der wird WOHIN versandt? Richtig, nur an die bei der DRV hinterlegten Adresse... und daran wird es in diesem Zusammenhang scheitern.
Nerverleam 26.02.2018 | 06:39
Zitat von Fastrentner anzeigenausblenden
Sie können online über die Seite Ihres zuständigen deutschen Rentenversicherungsträgers auch ohne Personalausweis einen Versicherungsverlauf anfordern.
Und der wird WOHIN versandt? Richtig, nur an die bei der DRV hinterlegten Adresse... und daran wird es in diesem Zusammenhang scheitern.
Natürlich muss Ihrem zuständigen RV-Träger Ihre aktuelle Adresse bekannt sein, aber das habe ich unterstellt, weil doch logisch oder?
Lebt seit über 20 Jahren im Ausland...!!! Aktuelle Adresse der DRV bekannt, weil seit Jahrzehnten kein dt. AG mehr Meldungen abgibt??? Oh Mann, es ist logisch, dass die Adresse NICHT aktuell bekannt ist. Aber mit der Praxis haste nicht viel am Hut, wa?
Fastrentneram 26.02.2018 | 06:11
Zitat von Nerverle anzeigenausblenden
Sie können online über die Seite Ihres zuständigen deutschen Rentenversicherungsträgers auch ohne Personalausweis einen Versicherungsverlauf anfordern.
Und der wird WOHIN versandt? Richtig, nur an die bei der DRV hinterlegten Adresse... und daran wird es in diesem Zusammenhang scheitern.
Natürlich muss Ihrem zuständigen RV-Träger Ihre aktuelle Adresse bekannt sein, aber das habe ich unterstellt, weil doch logisch oder?
PSam 26.02.2018 | 07:14
Zitat von Nerverle anzeigenausblenden
Sie können online über die Seite Ihres zuständigen deutschen Rentenversicherungsträgers auch ohne Personalausweis einen Versicherungsverlauf anfordern.
Und der wird WOHIN versandt? Richtig, nur an die bei der DRV hinterlegten Adresse... und daran wird es in diesem Zusammenhang scheitern.
Natürlich muss Ihrem zuständigen RV-Träger Ihre aktuelle Adresse bekannt sein, aber das habe ich unterstellt, weil doch logisch oder?
Lebt seit über 20 Jahren im Ausland...!!! Aktuelle Adresse der DRV bekannt, weil seit Jahrzehnten kein dt. AG mehr Meldungen abgibt??? Oh Mann, es ist logisch, dass die Adresse NICHT aktuell bekannt ist. Aber mit der Praxis haste nicht viel am Hut, wa?
Der User Rollmops hat angegeben, er habe mehrmals schriftlich angefragt, dabei wird er doch seine aktuelle Adresse im Ausland angegeben haben. Da liegen Sie dann mit Ihrer Analsyse völlig daneben.
Fastrentneram 26.02.2018 | 07:07
Zitat von Nerverle anzeigenausblenden
Sie können online über die Seite Ihres zuständigen deutschen Rentenversicherungsträgers auch ohne Personalausweis einen Versicherungsverlauf anfordern.
Und der wird WOHIN versandt? Richtig, nur an die bei der DRV hinterlegten Adresse... und daran wird es in diesem Zusammenhang scheitern.
Natürlich muss Ihrem zuständigen RV-Träger Ihre aktuelle Adresse bekannt sein, aber das habe ich unterstellt, weil doch logisch oder?
Lebt seit über 20 Jahren im Ausland...!!! Aktuelle Adresse der DRV bekannt, weil seit Jahrzehnten kein dt. AG mehr Meldungen abgibt??? Oh Mann, es ist logisch, dass die Adresse NICHT aktuell bekannt ist. Aber mit der Praxis haste nicht viel am Hut, wa?
Ach so? Wenn man ins Ausland zieht, gibt man nicht seine aktuelle Adresse an, wenn man aus Deutschland etwas anfordert, sondern unterstellt, dass die DRV hellseherische Fähigkeiten bezüglich der Adresse hat? Mit logischem Denken haste nicht viel am Hut,wa?
Fast_Kasperlam 26.02.2018 | 07:18
Zitat von PS anzeigenausblenden
Sie können online über die Seite Ihres zuständigen deutschen Rentenversicherungsträgers auch ohne Personalausweis einen Versicherungsverlauf anfordern.
Und der wird WOHIN versandt? Richtig, nur an die bei der DRV hinterlegten Adresse... und daran wird es in diesem Zusammenhang scheitern.
Natürlich muss Ihrem zuständigen RV-Träger Ihre aktuelle Adresse bekannt sein, aber das habe ich unterstellt, weil doch logisch oder?
Lebt seit über 20 Jahren im Ausland...!!! Aktuelle Adresse der DRV bekannt, weil seit Jahrzehnten kein dt. AG mehr Meldungen abgibt??? Oh Mann, es ist logisch, dass die Adresse NICHT aktuell bekannt ist. Aber mit der Praxis haste nicht viel am Hut, wa?
Der User Rollmops hat angegeben, er habe mehrmals schriftlich angefragt, dabei wird er doch seine aktuelle Adresse im Ausland angegeben haben. Da liegen Sie dann mit Ihrer Analsyse völlig daneben.
Was du hast ist ... lassen wir das.
rollmopsam 26.02.2018 | 20:05
Danke fuer alle Ratschlage. Meine addresse sollte eigentlich bekannt sein,ich habe ein V150 formular for zwei jahren nach Muenster geschickt. Ich werde es nochmal versuchen.Kann sein das der Brief verloren gegangen ist.
Kaiseram 27.02.2018 | 07:53
Danke fuer alle Ratschlage. Meine addresse sollte eigentlich bekannt sein,ich habe ein V150 formular for zwei jahren nach Muenster geschickt. Ich werde es nochmal versuchen.Kann sein das der Brief verloren gegangen ist.
Versuch macht klug.
Die Ausnahme bestätigt die Regel Du bist die Ausnahme.
-am 27.02.2018 | 16:56
Bei einem Wohnsitz in Großbritannien ist die DRV Nord zuständige Verbindungsstelle der deutschen Rentenversicherungsträger, so dass Ihr Antrag damals normalerweise nach Hamburg hätte abgegeben werden müssen/vermutlich auch abgegeben wurde. Am besten wenden Sie sich (leider dann nochmals) mit einem formlosen Schreiben an die DRV Nord in Hamburg und bitten um Klärung Ihres Versicherungskontos. Für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.
Rentenschmiedam 28.02.2018 | 08:23
Für die Versendung eines Versicherungsverlaufs oder auch eines sog. "MTVV", d.h. eines Versicherungsverlaufs mit Lückenangabe und einem Rückantwortschreiben ist der Träger zuständig, der aktuell das Versicherungskonto führt. Erst bei Rücklauf der Antwort wird aufgrund der darin gemachten Angaben, dem Inhalt des Versicherungskontos oder dem Wohnort festgestellt, welcher RV-Träger zuständig ist und der Vorgang dann entsprechend abgegeben. Also macht man nichts falsch, wenn man den Wunsch nach einem VV nebst Nachweis der aktuellen Anschrift an irgendeinen RV-Träger schickt, das Ansinnen wird dann von dort an den kontoführenden Träger weitergeleitet werden. Beste Grüsse
LustigesSystem RVam 10.03.2018 | 14:25
Zitat von Nerverle anzeigenausblenden
Sie können online über die Seite Ihres zuständigen deutschen Rentenversicherungsträgers auch ohne Personalausweis einen Versicherungsverlauf anfordern.
Und der wird WOHIN versandt? Richtig, nur an die bei der DRV hinterlegten Adresse... und daran wird es in diesem Zusammenhang scheitern.
Natürlich muss Ihrem zuständigen RV-Träger Ihre aktuelle Adresse bekannt sein, aber das habe ich unterstellt, weil doch logisch oder?
Lebt seit über 20 Jahren im Ausland...!!! Aktuelle Adresse der DRV bekannt, weil seit Jahrzehnten kein dt. AG mehr Meldungen abgibt??? Oh Mann, es ist logisch, dass die Adresse NICHT aktuell bekannt ist. Aber mit der Praxis haste nicht viel am Hut, wa?
Hallo, Sie können der DRV Ihre geänderte Auslandsadresse zigmal zusendenden, es wird nichts geschehen !! Dafür ist für Versicherte im Ausland die Poststelle zuständig. !!!! So habe ich dies vor einigen Monate erlebt. Die DRV ändert selbst nichts ! Nur wenn die Poststelle Ihr diese Änderung mitteilt. Der Wurm ist die DRV selbst. Schuld ist immer der Versicherte Safti
Nasowasam 10.03.2018 | 14:35
Hallo nennt sich glaube ich / Rentenservice Deutsche Post / Nur für DRV Versicherte im Ausland
Hallo Neverleam 10.03.2018 | 14:39
Offenbar der schräge Humor eines Preißen Preußen ? oder Berliners ? ( ich fürchte mich vor diesen Verwaltungen in Berlin ! Motto " nicht zuständig ") Grüsse
Adressänderung DRV Auslandsrentneram 10.03.2018 | 14:58
OH Gott DRV Berlin, mindestens 3 x habe ich per Mail meine " Neue Adresse im Ausland " an die DRV Berlin per Mail gegeben.Nichts ist geschehen. Am Schluss riss mir der Faden und ich habe angerufen. Mir wurde gesagt: Adressänderungen der Auslandsrenter DRV werden nur von der Deutschen Post Renten bearbeitet u geändert. Die DRV Berlin erhält von der Deutschen Post Poststelle Rentner dann eine Änderung. Dies soll nur die Auslandsrentner mit Adressänderungen betreffen. ! Nicht Rentner in BRD u DDR ? ( gibt es die noch ? ) Ich fürchte mich vor Preußen in der Verwaltung in Berlin. Wohl zu Recht? Grüsse
Nochmals zum Nachdenkenam 10.03.2018 | 16:16
als Auslandsrentner sollten Sie eine Adressänderung immer bei der Rentenstelle Deutsche Post zuerst abgeben. Dann bei der DRV Berlin nachhaken ob eine Adressänderung erfolgt ist und dann Ihr Anliegen und Anfrage nennen. Die DRV Berlin, mach keine Adressänderungen für im Ausland lebende Rentner oder Versicherte. So habe ich dies erlebt.
Glaskugelam 10.03.2018 | 15:10
Zitat von Fastrentner anzeigenausblenden
Sie können online über die Seite Ihres zuständigen deutschen Rentenversicherungsträgers auch ohne Personalausweis einen Versicherungsverlauf anfordern.
Und der wird WOHIN versandt? Richtig, nur an die bei der DRV hinterlegten Adresse... und daran wird es in diesem Zusammenhang scheitern.
Natürlich muss Ihrem zuständigen RV-Träger Ihre aktuelle Adresse bekannt sein, aber das habe ich unterstellt, weil doch logisch oder?
Lebt seit über 20 Jahren im Ausland...!!! Aktuelle Adresse der DRV bekannt, weil seit Jahrzehnten kein dt. AG mehr Meldungen abgibt??? Oh Mann, es ist logisch, dass die Adresse NICHT aktuell bekannt ist. Aber mit der Praxis haste nicht viel am Hut, wa?
Ach so? Wenn man ins Ausland zieht, gibt man nicht seine aktuelle Adresse an, wenn man aus Deutschland etwas anfordert, sondern unterstellt, dass die DRV hellseherische Fähigkeiten bezüglich der Adresse hat? Mit logischem Denken haste nicht viel am Hut,wa?
Die DRV und die Hellseherei. Bezüglich Adressen vielleicht nicht, aber dafür in reichlich anderen Dingen. Beispielsweise haben die Gutachter der DRV die erstaunliche Fähigkeit, für viele Jahre oder gar Jahrzehnte zu wissen, das ein Versicherter nicht mehr erwerbstätig sein kann. 2010 wird bei einem 35 jährigen Mann doch tatsächlich festgestellt, das der für den Rest seines Lebens nicht einmal mehr in der Lage sein wird, einer leichten sitzenden Tätigkeit nachzugehen die drei Stunden und mehr umfasst. Diese Gutachter sind schon richtige Wunderkinder, besonders aber, weil der gute Mann bis zu seinem Ableben auf zusätzliche soziale Hilfe in Form von Grundsicherung angewiesen sein wird. Ob sich der Staat mit solchen Hellsehern in finanzieller Hinsicht einen Gefallen tut? Und besonders dem Versicherten? Wer weiß....
Hallo Rollmopsam 11.03.2018 | 09:05
Wenn Sie im Ausland wohnen, müssen Sie Ihre aktuelle Adresse an die / Deutsche Post Renten / senden. Nicht an die DRV Hallo Die DRV Berlin / und vermutlich auch Münster ändern Auslandsadressen / Umzüge nicht im System. ( leider sind Sie so inaktiv wie Verwaltungen nun mal sind. Sie sind für Ausland Adressenänderungen nicht zuständig ) Lustig, oder besonders traurig ist, wenn Sie an Ihre alte Adresse ein Schreiben erhalten, mit Formular und der Aufforderung Ihre neue Adresse bekanntzugeben. So etwas nennt man Begriffsstutzig. Das System Imperium schlägt zurück, der Versicherte ist der Dumme Grüsse
santanderam 11.03.2018 | 09:55
Hallo liebes Forum, in diesem Post wurde viel geschrieben aber immer nur Halbwissen und nichts Zielbringendes. Der Urherber dieses Post’s wollte einen RENTENVERLAUF in’s Ausland (ich glaube er meinte einen Versicherungsverlauf ). Er hat mit keinem Wort erwähnt dass er eine Rente bezieht. Nur dann wäre der Service des Postrentendienstes zuständig. Für Adressänderungen ist der letzte für ihn in D zuständige Versicherungsträger DRV-Bund, KBS oder einer der unzähligen Regionalträger. Adressänderungen ( im Ausland besonders ) werden nicht auf Zuruf gemacht. Es sollte schon ein amtlich bestätiger Nachweis der neuen Anschrift dabei sein. Dem Bertrug wäre ohne amtlichen Nachweis Tür und Tor geöffnet. Wenn dies alles richtig gemacht wurde/wird, dann klappt’s auch mit der Nachbarin. „grins“
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