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Experten-Antwort

Rentenverlust berechnen

von Leoniemaus505.04.2017 | 22:12
1332 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, mein Mann und ich sind falsch von meinem Anwalt zum Thema Rente beraten worden bei unserer Scheidung. Jetzt sind mir, da ich seit kurzem in Rente bin, einiges an Geld durch die Lappen gegangen. Ich kriege also weniger als ich eigentlich sollte. Wo kann ich mir berechnen lassen wie viel ich eigentlich hätte kriegen können und ich sozusagen jetzt als Verlust bei meinem alten Anwalt einklagen kann? Gibt es da besondere Stellen an die ich mich wenden kann? Es geht nur um die gesetzliche Rente. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Leoniemaus5,

Ihre Frage kann aus der Sicht der Deutschen Rentenversicherung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an das Familiengericht oder einen Anwalt bezüglich einer Zivilklage.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Klugpuperam 06.04.2017 | 06:17
Es ist mir jetzt nicht ganz klar, was Sie mit dem Rentenverlust meinen. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden Anwartschaften übertragen. Sie haben Ihrem Ex-Mann Entgeltpunkte abgetreten und er umgekehrt Ihnen auch. Die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs (Rentenverlust) hätten Sie mit Zahlungen gem. Paragraph 187 SGB VI ausgleichen können. Diese Summe geht auch aus dem Bescheid nach dem Scheidungsurteil hervor, bzw. auch aus dem Rentenbescheid. Dies kann Ihnen bei einer Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle auch im Detail erläutert werden. Inwieweit sich hieraus ein Beratungfehler Ihres Anwaltes und ggf. Haftungsansprüche ableiten lassen, dazu wird man Ihnen bei der Rentenversicherung keine Auskünfte geben können.
lapplandfeeam 06.04.2017 | 07:26
Guten Morgen, eventuell kann das Familiengericht Ihnen weiterhelfen. Eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs ist allerdings kostenpflichtig. Sollten Sie dann mehr Rente erhalten werden Sie möglicherweise noch steuerpflichtig.
Jonnyam 06.04.2017 | 08:21
Was hat er denn falsch beraten und wie wäre es richtig gewesen? Das wissen Sie doch sicherlich, wenn Sie auch wissen, dass Ihnen Geld durch die Lappen geht.
W*lfgangam 06.04.2017 | 19:31
Hallo Leoniemaus5, https://www.google.de/search?q=anwaltskammer+falsche+beratung&am… Vielleicht sollten Sie die rentenrechtliche Seite aber vorab klären, ob tatsächlich eine Fehlinformation vorliegen könnte - oder ob sich einfach der Rechtsbereich RV + Versorgungsausgleichsrecht geändert hat, was zu einem früheren Zeitpunkt/dem Scheidungsantrag noch etwas anders ausgesehen haben könnte. Gruß w.
Leoniemaus5am 07.04.2017 | 10:04
Hallo zusammen, mein Problem ist, dass mein Anwalt mich falsch beraten hat. Zum damaligen Zeitpunkt wie auch jetzt habe ich Rente bezogen und er hat mir damals überhaupt nicht gesagt, dass eine Rententeilung zum Scheidungsverfahren dazu gehört. Hätte der RA uns richtig beraten, hätten wir einen Verzicht beim Notar machen lassen. Wir wollten nie die Rente des anderen. Um jetzt gegen den Anwalt vorzugehen brauche ich eine Person die mir errechnet, wie viel Rente mir seit der Teilung verloren gegangen ist. Wenn dies keine Rentenversicherung rückwirkend nachweisen kann, wer dann? Wer kann das Berechnen? Ohne eine solche Rechnung brauche ich bei keinem Gericht in Deutschland eine Klage anstreben. :( Vielen Dank für die bisherige Hilfe.
Schadeam 07.04.2017 | 12:08
Ich kapier es nicht ganz: wenn Sie damals schon Rentnerin waren und sich die Rente nach der Scheidung gekürzt hat, wissen Sie doch wieviel es nach der Scheidung weniger wurde und können sich diesen "Schaden" ganz einfach ausrechnen. Außerdem steht dann die "Höhe der Kürzung" im Scheidungsurteil........ Warum sie aber dann nicht beide im Laufe der Scheidung auf die Idee gekommen sind den Richter zu fragen ob es andere Möglichkeiten des Ausgleiches gibt, bleibt schleierhaft. Und wenn Sie jetzt weniger Rente haben und der Ex Mann mehr könnte der Ihnen doch das "Mehr" einfach monatlich überweisen - da bräuchte man doch den Anwalt nicht verklagen......aber ich muss ja nicht alles verstehen...... Sieht wieder mal so aus als ob es einen Schuldigen braucht in einem Fall in dem man selber sorglos / naiv war........
eosam 07.04.2017 | 14:19
Zitat von Leoniemaus5 anzeigenausblenden
zuerst schreiben Sie und dann. Bevor die Rente auf Grund der Rechtskraft des Versorgungsausgleiches angepasst wurde, gab es doch auch einen Beschluss, gegen dem man hätte Beschwerde einlegen können. Haben Sie irgendwann mal den Beschluss gesehen? bzw. waren Sie bei der Beschlussverkündung anwesend? 1. Alternative) Jedenfalls können Sie an Hand des Beschlusses auch die Zu- und Abschläge in Bezug auf die Rentenversicherung in Form von Entgeltpunkten ersehen. Wenn Sie die Entgeltpunkte wissen, könnte man auch grob überschlagen den Rentenbetrag ausrechnen bzw. damit zum Rechtsanwalt für Zivilklagen gehen. 2. Alternative) Des Weiteren ist dem Beitrag von 'Schade' voll zuzustimmen: Nach Rechtskraft des Urteils wurde Ihre Rente MIT NEUEM BESCHEID angepasst. Da das ja scheinbar vor kurzem gewesen sein muss, nehmen Sie die Differenz des Zahlbetrages, - den Sie zuvor hatten (siehe letzte Rentenanpassungsmitteilung zum 01.07.201X vor der Rechtskraft des Versorgungsausgleiches) und - den jetzigen Betrag und schon haben Sie Ihren monatlichen Schaden selbst ausgerechnet.
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