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Experten-Antwort

rentenverrechnung mit harz 4

von sylvana 4701.07.2011 | 11:42
2083 Ansichten
3 Antworten

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hallo ich habe eine Frage, ich bekomme seit Mai 2011 meine Altersrente bis jetzt harz 4. die Arge hat mir mitgeteil, dass die Nachzahlung von 2 x 364,00€ und 190,00 € für Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherung der Rentenkasse von der Arge zurückverlangt wird obwohl mein Rentenkonto schon vom Rententräger bereinigt wurde, also diese Beiträge für die 2 Monate mir abgezogen wurden. Dies kann bestimmt nicht rechtens sein. Wer kann mir da eine richtige Anwort darauf geben. Wo muss ich mich zwecks Klärung hinwenden oder geht dies auch automatisch was ich aber auch nicht glaube. Danke für Euere Antwort !!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

An Ihrer Stelle würde ich mich mit der Sachbearbeitung ihres Rentenversicherungsträgers (telefonisch) in Verbindung setzen.

Ich beziehe mich auch auf den vorherigen Beitrag von "von frager": Beide Leistungen werden nicht zeitlich parallel gezahlt.

Sofern die Arbeitsgemeinschaft die Zahlungen nicht rechtzeitig zum Ende des Vormonats des Rentenbeginns einstellen konnte, bzw. bei der Arbeitsgemeinschaft eine Überzahlung entstanden ist, macht sie dann beim Rentenversicherungsträger einen Erstattungsanspruch geltend.

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2 Antworten

frageram 01.07.2011 | 13:21
Tja, wie lange haben Sie denn Geld von der ArGe bezogen? Beides, Hartz IV UND Rente, gibts nicht für den gleichen Zeitraum (wenn es darum geht).
--//--am 01.07.2011 | 15:34
Die ARGE fordert das Geld zurück - das ist richtig. ABER nicht direkt von Ihnen, sondern sie machen Erstattungsanspruch auf die einbehaltene Rentennachzahlung für Mai und Juni geltend. (Die Nachzahlung wurde Ihnen noch nicht "abgezogen", sondern für den Erst.Anspruch EINBEHALTEN!) Also doppelt zurückgefordert wird nich.....
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