Mit den USA hat Deutschland ein bilaterales SV-Abkommen.
Danach werden die Arbeitszeiten von beiden Ländern für die jeweilige Rente angerechnet. Z.B.: Für die große Wartezeit von 35 Jahren in Deutschland werden die 11 Jahre in Deutschland und die möglichen Zeiten in den USA zusammengerechnet, haben Sie noch 24 Jahre in den USA erwirtschaftet, könnten Sie in Deutschland z. B. die Altersrente für langjährige Menschen mit 63 beantragen.