1. Wenn Kein Arbeitslosengeld mehr gezahlt wird, werden auch keine Beiträge mehr an die Rentenversicherung gezahlt.
2. Sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit abmelden, entsteht eine Lücke im Versicherungskonto. Diese Lücke kann Auswirkungen auf die Bewertung der Durchschnittsbewertung haben (Wert ist entscheidend für die Bewertung der beitragsfreien Zeiten).
3. Die Zeit der Arbeitslosigkeit wird selbst nicht bewertet, sondern zählt u.a. für die 35 Versicherungsjahre, sofern eine Regelmäßige Meldung bei der Agentur für Arbeit vorliegt.
4. Bei der 45- jährigen Wartezeit wird hingegen eine Anrechnungszeit ohne Bezug von Entgeltersatzleistungen (hier: Zeit der Arbeitslosigkeit) nicht mitgezählt.