Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenversicherung als Selbständiger

von H- PÜtz14.04.2012 | 11:02
2396 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe als 37-Jähriger ein Ladengeschäft (kein Handwerker). Vorher war ich angestellt und habe seit Geschäftsstart fast 2 Jahre bei der Rentenversicherung (nach 16 Jahre Zugehörigkeit) pausiert. Bis Juli kann ich mich für eine Fortsetzung enscheiden. Frage: Wenn ich nun weiter bei der BFA bleibe, welche Beitragshöhe besteht, wenn ich auch die Erwerbsunfähigkeit eingeschlossen ist? A) Sind dies 19,9%? B) Wird dies vom monatlichen – wechselnden - Betriebsergebnis berechnet oder vom Jahresergebnis? Konkret: wenn das Betriebsergebnis 2000 Euro in einem Monat beträgt, sind dann nur rd. 400 Euro zu begleichen oder wird ein Jahresdurchschnitt berechnet? C) Für ein kleines Unternehmn ist der Beitrag relativ hoch. Gibt es Vergünstigungen, z-B. bei Gründung? Danke für Infos

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie sich für eine Antragspflichtversicherung entscheiden, ist der Leistungsfall der Erwerbsminderung mit versichert. Hierfür müssen Sie 19,6 % der Beitragsbemessungsgrundlage zahlen. Die Beitragsbemessungsgrundlage kann nach verschiedenen Kriterien ermittelt werden. Die alternativen Beitragshöhen können Sie der von W*lfgang empfohlenen Broschüre entnehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 14.04.2012 | 16:26
Hallo H- Pütz, in der folgenden Broschüre steht alles Wichtige drin: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/conte… Sie sollten sich aber vorher trotzdem über Vor- und Nachteile beraten lassen, was finanziell im Wechselspiel der Geschäftsergebnisse auf Sie zukommt (das JAHRESeinkommen ist für die mtl. Beitragshöhe 19,6 % maßgebend). Gruß w.
Karsten Weiskeam 23.04.2012 | 03:50
Zu diesem Thema eine weiter Frage: Ist es richtig, das wenn man 30 Jahre pflichtversichert war / ist als Existenzgründer beitragsfrei gestellt werden kann?
Feliam 23.04.2012 | 13:38
Als Existenzgründer kann man für die ersten drei Jahre der Selbständigkeit von der RV-Pflicht befreit werden, wenn man überhaupt versicherungspflichtig ist. Ist man als Handwerker versicherungspflichtig, kann man nach der Zahlung von 18 Jahren Beiträgen zur Rentenversicherung befreit werden. Ansonsten ist mir eine Befreiungsmöglichkeit nach 30 Jahren nicht bekannt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026