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Experten-Antwort

Rentenversicherung Anstellung/Selbständigkeit

von Heidi T.01.06.2026 | 04:36
124 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Morgen, ich bin seit 2024 durchgehend in einer Hauptbeschäftigung, neben meiner Selbständigkeit, angestellt. Seit November 2025 habe ich eine neue Anstellung und nun habe ich eine Aufforderung zur Nachzahlung der Rentenversicherungsbeiträge erhalten über gut 11.000€ und ich kann mir nicht erklären wo der Fehler ist. In der Selbständigkeit hatte ich keine Umsätze, anhand dessen ein Beitrag bemessen hätte werden können. Wurde etwas falsch vom Arbeitgeber übermittelt? Hätte ich mich zusätzlich irgendwo melden müssen. Bin ratlos. Dankeschön!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau T.,

 

ohne Einsicht in die genauen Unterlagen und Bescheide ist eine verlässliche Aussage zu Ihrem Fall leider nicht möglich.

Da uns keine konkreten Daten vorliegen, können wir Ihnen vorab nur ein paar allgemeine Hinweise geben:

 

- Fehlende Rückmeldung/Statusfeststellung: 
Gem. § 190a SGB VI sind Selbständige, die nach § 2 SGB VI versicherungspflichtig sind, verpflichtet, sich innerhalb von 
drei Monaten nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden. 
Sollten Sie sich nicht aktiv gemeldet haben bzw. Ihren Status (Haupt- bzw. Nebenberuflichkeit) nicht haben klären lassen, 
kann es zu solchen pauschalen Nachforderungen kommen.

 

- Fehler bei der Datenübermittlung
Ein Fehler bei der Datenübermittlung durch den Arbeitgeber kann ebenfalls vorliegen.

 

Zur Klärung wenden Sie sich bitte an den aus dem Bescheid ersichtlichen, für Sie zuständigen, Rentenversicherungsträger.

 

Prüfen Sie zudem, bis wann Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen können. Ein formloser Widerspruch wahrt die Frist, 
während Sie den Sachverhalt klären.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Erst denken, dann schreiben!am 01.06.2026 | 05:20
Wer soll das denn aus der Ferne beurteilen können? In der Nachzahlunfgsforderung wird doch auch der Grund genannt, den Sie hier auch verschwiegen haben. Wenden Sie sich direkt an den Ersteller des Nachzahlungsbescheides oder an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung. Dort hat man Einsicht in Ihren Vorgang.
Bescheidam 01.06.2026 | 05:28
Ab November wird, ich vermute mal Ihre Krankenkasse, erneut geprüft haben, ob Sie hauptberuflich selbstständig sind. Darüber müsste Ihnen ein Bescheid vorliegen. Die Begründung zur Entscheidung sollte aus dem Bescheid hervorgehen. Wenden Sie sich doch an die DRV oder Krankenkasse und fragen nach der Begründung. Und reichen innerhalb der Frist Widerspruch ein.
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