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Experten-Antwort

Rentenversicherung auszahlen lassen

von Apfel_k17.05.2019 | 15:36
108 Ansichten
9 Antworten
Hallo, ich habe nur 3 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt. Danach bin ich in den Beamtenstatus gekommen. Ich habe noch einen Nebenjob auf 450 € Basis. Kann ich mir die gezahlten Beiträge auszahlen lassen? Grüße K

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.05.2019 | 11:12

Hallo User Apfel_k,

wie Ihnen die User bereits mitgeteilt haben, können Sie über den Minijob, auch ohne Beitragszahlung durch den Arbeitnehmer, einen Rentenanspruch erwerben (Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 60 Monaten). Daher ist es ratsam, bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung einen Termin zu vereinbaren, damit mal nachgesehen werden kann, wie viele Monate Sie bereits durch den Minijob erreicht haben.

8 Antworten

Klugpuperam 17.05.2019 | 17:04
W°lfgangam 17.05.2019 | 18:56
Klugpuper schrieb

Ich tippe eher nicht.

http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_210R5

Ergänzend: Der Minijob wirft auch Wartezeiten/Mindestversicherungszeiten ab. Wenn nur der Minijob-AG zahlt können pro Minijobjahr bis zu 3 Monaten zusätzlich auf die Wartezeit von 60 Monaten = Anspruch auf Regelaltersrente erreicht = keine Beitragserstattung mehr möglich. Wenn @Apfel_k so scharf auf die Beitragserstattung ist, sollte er umgehend einen dafür spezifizierten Termin bei der nächsten Beratungsstelle online buchen. Erhält Aufklärung/Folgewirkungen=Entfall aller bisherigen Versicherungszeiten (Schule + Studium Adé) und ob es unter dem 'heutigen' Antragsdatum noch möglich wäre, die Beiträge mangels Erreichen von schon 60 Monaten noch auszahlen zu lassen. Gruß w. PS: Gerade heute 'jammerte' ein Kollege, dass er ja keinen Rentenausweis erhält/wird demnächst Pensionär sein (und somit NICHT auf die 'vielfältigen vergünstigten' Angebote für Rentner zugreifen zu können), weil er sich knapp 5 Jahre Beiträge hat erstatten lassen hat (ach?! ...15 % Eintrittsermäßigung im nächsten Naturkundemuseum - wir führen sie näher an den Humus ran ;-)) – richtig, ohne _Rentenausweis_ geht da gar nix! PPS: gerade bei langen/wegfallenden Ausbildungszeiten (Schule+Studium) sollte man sich überlegen, ob man das einfach so hinschenkt/alle Rentenzeiten werden gestrichen ...im besten Lebensalter kommt dann ein Angebot aus der freien Wirtschaft - und dann sind diese Rentenzeiten eben weg. Wenn es später um vorgezogenen Rentenansprüche mit länger erforderlichen Versicherungszeiten geht, ist's Essig ...vor der Regelaltersgrenze geht dann – ohne 35 Jahre Versicherungszeiten – gar nichts mit Altersrente. Reine Selbstprognose eben auf erwartete finanzielle Absicherung im Alter :-) Gruß w.
Rudolpham 17.05.2019 | 19:10
W°lfgang schrieb

Ergänzend:

Der Minijob wirft auch Wartezeiten/Mindestversicherungszeiten ab. Wenn nur der Minijob-AG zahlt können pro Minijobjahr bis zu 3 Monaten zusätzlich auf die Wartezeit von 60 Monaten = Anspruch auf Regelaltersrente erreicht = keine Beitragserstattung mehr möglich.

Wenn @Apfel_k so scharf auf die Beitragserstattung ist, sollte er umgehend einen dafür spezifizierten Termin bei der nächsten Beratungsstelle online buchen. Erhält Aufklärung/Folgewirkungen=Entfall aller bisherigen Versicherungszeiten (Schule + Studium Adé) und ob es unter dem 'heutigen' Antragsdatum noch möglich wäre, die Beiträge mangels Erreichen von schon 60 Monaten noch auszahlen zu lassen.

Gruß

w.

PS: Gerade heute 'jammerte' ein Kollege, dass er ja keinen Rentenausweis erhält/wird demnächst Pensionär sein (und somit NICHT auf die 'vielfältigen vergünstigten' Angebote für Rentner zugreifen zu können), weil er sich knapp 5 Jahre Beiträge hat erstatten lassen hat (ach?! ...15 % Eintrittsermäßigung im nächsten Naturkundemuseum - wir führen sie näher an den Humus ran ;-)) – richtig, ohne _Rentenausweis_ geht da gar nix!

PPS: gerade bei langen/wegfallenden Ausbildungszeiten (Schule+Studium) sollte man sich überlegen, ob man das einfach so hinschenkt/alle Rentenzeiten werden gestrichen ...im besten Lebensalter kommt dann ein Angebot aus der freien Wirtschaft - und dann sind diese Rentenzeiten eben weg. Wenn es später um vorgezogenen Rentenansprüche mit länger erforderlichen Versicherungszeiten geht, ist's Essig ...vor der Regelaltersgrenze geht dann – ohne 35 Jahre Versicherungszeiten – gar nichts mit Altersrente.

Reine Selbstprognose eben auf erwartete finanzielle Absicherung im Alter :-)

Gruß

w.

Da kann man nur mit dem Kopf schütteln. Ich bin bereits seit 19 Jahren Rentner und hatte noch nie irgendwelche lohnenswerten Vergünstigungen erhalten, die es exklusiv nur für "Rentnerausweis-Inhaber" gibt. Entweder reichte der Personalausweis (z.B. für die Senioren-Bahncard der DB) oder es ging nur um ein paar lächerliche Rabatte. Vielleicht sollte ich meinen "Rentnerausweis" mal bei eBay zum Kauf anbieten. Mal sehen wie viele "Schnäppchenjäger" scharf auf dieses Teil ohne Passfoto sind...
Rudolpham 17.05.2019 | 19:28
W°lfgang schrieb

...Sie haben die Ironie im meinem Beitrag nicht erkannt ;)

Gruß

w.

(...)
...Sie haben die Ironie im meinem Beitrag nicht erkannt ;) Gruß w.
Wie kommen Sie darauf? Ich teile doch Ihre Meinung, dass "Rentnerausweise" (neuerdings sogar aus "hochwertigem Kunststoff") das Geld nicht wert sind für welches sie produziert wurden...
Apfel_kam 17.05.2019 | 19:33
noch eine Frage: Wieviel würde denn ausbezahlt werden, wenn es dazu kommt? wird ja nicht alles sein, dass einbezahlt wurde. Grüße
W*lfgangam 17.05.2019 | 20:50
Apfel_k schrieb

noch eine Frage:

Wieviel würde denn ausbezahlt werden, wenn es dazu kommt?

wird ja nicht alles sein, dass einbezahlt wurde.

Grüße

Hallo Apfel_k, die Hälfte der _selbst_ gezahlten Beiträge. Grob, im Mittel gut 9 %, abgeleitet aus den versicherungspflichtigen Entgelten - können Sie nach den Sozialversicherungsmeldungen ermitteln, die Sie erhalten haben. Je nach Jahr der versicherungspflichtigen Beschäftigung schwankt der %-Satz etwas. Genaue Beiträge/Erstattungssätze können Sie diesem Merkblatt entnehmen (Seite 12/13): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/… Gruß w.
Apfel_kam 18.05.2019 | 09:37
W*lfgang schrieb

Hallo Apfel_k,

die Hälfte der _selbst_ gezahlten Beiträge.

Grob, im Mittel gut 9 %, abgeleitet aus den versicherungspflichtigen Entgelten - können Sie nach den Sozialversicherungsmeldungen ermitteln, die Sie erhalten haben. Je nach Jahr der versicherungspflichtigen Beschäftigung schwankt der %-Satz etwas.

Genaue Beiträge/Erstattungssätze können Sie diesem Merkblatt entnehmen (Seite 12/13):

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/Allgemeines/Pool_BY/Zahlen_und_Tabellen/ZuT_2019_1.html

Gruß

w.

Wieviel würde denn ausbezahlt werden, wenn es dazu kommt?
Hallo Apfel_k, die Hälfte der _selbst_ gezahlten Beiträge. Grob, im Mittel gut 9 %, abgeleitet aus den versicherungspflichtigen Entgelten - können Sie nach den Sozialversicherungsmeldungen ermitteln, die Sie erhalten haben. Je nach Jahr der versicherungspflichtigen Beschäftigung schwankt der %-Satz etwas. Genaue Beiträge/Erstattungssätze können Sie diesem Merkblatt entnehmen (Seite 12/13): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/… Gruß w.
Okay vielen Dank an alle
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