Hallo Wibke,
der zuständige Rentenversicherungsträger wird bei der Vergabe der Versicherungsnummer festgelegt.
Wenn Ihre Tochter die Beschäftigung in der Werkstatt für behinderte Menschen beginnt, wird sie von der Werkstatt sozialversicherungsrechtlich angemeldet. Die Werkstatt kann die Versicherungsnummer aus dem Entgeltabrechnungsprogramm heraus maschinell bei der DSRV abfragen. Ist - wie wahrscheinlich bei Ihrer Tochter - noch keine Versicherungsnummer vorhanden, kann die Anmeldung dennoch erfolgen. In diesem Fall wird durch die DSRV erstmalig eine Versicherungsnummer vergeben und Ihrer Tochter mitgeteilt. Ihre Tochter erhält infolge der Vergabe der Versicherungsnummer auch ihren Sozialversicherungsausweis.