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Experten-Antwort

Rentenversicherung über Künstlersozialkasse?

von Stella02.07.2025 | 13:21
179 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, ich habe in der Vergangenheit gelegentlich Artikel als freie Autorin veröffentlicht - jetzt möchte ich das zu meinem Hauptberuf machen. Wie mir bereits mitgeteilt wurde, kann ich mich über die Künstlersozialkasse nicht mehr krankenversichern, da ich bereits über 55 Jahre alt bin und privat versichert bin. Was ist aber mit der Rentenversicherung. Ist die Künstlersozialkasse da zuständig? Ich arbeite allerdings großteils vom Ausland aus. Danke für eine Beurteilung!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stella,

 

für die Rentenversicherung als freier Autor ist die Künstlersozialkasse grundsätzlich zuständig, wenn Sie Ihre publizistische Tätigkeit dauerhaft und hauptberuflich ausüben und Ihr Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt.

 

Diese Geringfügigkeitsgrenze beträgt ab dem Jahr 2025 dauerhaft jährlich 3900 Euro an Arbeitseinkommen. Ihr Einkommen muss also grundsätzlich  darüber liegen, um in der Künstlersozialkasse versichert sein zu können. Ausnahmen gelten hier nur für Berufsanfänger. Die Künstlersozialkasse übernimmt dann die Hälfte Ihrer Rentenversicherungsbeiträge, unabhängig davon, ob Sie privat krankenversichert sind oder älter als 55 Jahre sind- die Altersgrenze gilt nur für die Krankenversicherung, nicht für die Rentenversicherung.

 

Wichtig ist also, dass Sie Ihren Antrag auf Aufnahme in die Künstlersozialkasse selbst stellen und nachweisen, dass Sie hauptberuflich als Autor tätig sind. Wenn Sie allerdings überwiegend im Ausland arbeiten, ist die Mitgliedschaft nur möglich, wenn Ihr Lebensmittelpunkt und der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit weiterhin in Deutschland liegen. Liegt Ihr Schwerpunkt dauerhaft im Ausland, können Sie sich aber bei der Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich freiwillig versichern.

 

Wir empfehlen Ihnen auch, sich mit Ihren Fragen direkt an die Künstlersozialkasse zu wenden.

 

Die Kontaktdaten lauten :

 

Künstlersozialkasse ( KSK)

 

Adresse : 26382 Wilhelmshaven, Deutschland

 

Telefon : 04421 754-0

 

E-Mail: info@kuenstlersozialkasse.de

 

Sie können sich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website der KSK melden.

 

Alternativ können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Falsches Forum!am 02.07.2025 | 13:24
Was die Krankenversicherung angeht, müssen Sie Ihre Frage einer gesetzlichen Krankenkasse und nicht der Rentenversicherung stellen. https://www.krankenkassenforum.de/
Linkam 02.07.2025 | 13:55
Berndam 02.07.2025 | 15:38
Die Rentenversicherung über die Künstlersozialversicherung ist unabhängig davon, ob du privat oder gesetzlich krankenversichert bist. Wenn du bereits in der Künstlersozialversicherung generell versichert bist. Dann wird trotzdem entsprechend dem, was du als Einnahmen deklariert, zur Hälfte von der Künstlersozialkasse übernommen und die andere Hälfte zahlst du. Das weißt du ja. Ich war auch jahrelang privat, krankenversichert und gesetzlich Renten versichert in der Sozial Künstlersozialversicherung. Dann bin ich wieder in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis getreten und war dann ganz normal angestellt und bin in die gesetzliche Krankenversicherung übergewechselt. Aber ich war damals erst 44. Also mach dir keine Sorgen über die Rentenversicherungspflicht.
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