Hallo "schneemädl",
Rentenversicherungspflicht besteht grundsätzlich für Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind.
Aus Ihrer Beschreibung ist nicht klar, ob Sie bei dem Unternehmen beschäftigt sind (Arbeitsvertrag) oder dort im Rahmen Ihres Studiums ein Praktikum leisten, und ob Sie ein Arbeitsentgelt oder eine andere Vergütung erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung