Hallo Christian,
Lücken in früheren Jahren lassen sich nicht einfach durch freiwillige Beiträge auffüllen. Hilfsweise kann man überlegen, ob z.B. durch Beitragszahlungen nach § 207 SGB VI (für Ausbildungszeiten) zusätzliche Beitragsmonate erworben werden können. Der Antrag nach § 207 VI ist nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres möglich, man kann ihn online stellen mit dem Formular V0080. Außerdem ist eine Beratung sinnvoll um sich zu informieren, welche Auswirkungen die Nachzahlung hat oder ob es andere Möglichkeiten zur Rentensteigerung gibt.