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Experten-Antwort

Rentenversicherung erschlichen

von Heidelinde29.07.2020 | 15:28
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Eine Frau erhält nacheinander die Pflegestufen 1-3 und wird zu jeder Zeit durch Außenstehende gepflegt. Zu Zeiten Pflegestufe 1 und 2 wohnten die Frau mit Mann noch privat. Die Frau wurde durch einen amtlichen Pflegedient entsprechend der Pflegestufe betreut. Dann kommt der Zeitpunkit wo das Paar in ein betreutes Wohnen zieht. Auch dort kümmert sich der Pflegedienst um die Frau. Für die Pflegekosten gibt es Kontoauszüge, mit Pflegestufe 3 wurde die Frau in ein Pflegeheim eingewiesen, der Mann war zwischenzeitlich verstorben. Auch hier ist die Vollpflege vertraglich festgehalten. Seit Anfang der Pflegestufen hat die Tochter die Krankenkasse darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Mutter pflege, und hat dadurch die Bescheinigung, das für sie die Renterversicherungsbeiträge übernommen werden. Die Beiträge wurden ca. 5 Jahre übernommen, obwohl sie die Mutter gar nicht gepflegt hat. Kann das überprüft werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heidelinde,

für die Prüfung der Umstände bei Pflegeleistungen ist der medizinische Dienst der Krankenkassen zuständig. Eine entsprechende Übrprüfung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes kann von Seiten der Kranken-/Pflegekasse entsprechend eingeleitet werden. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die entsprechende Krankenkasse.

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6 Antworten

Sonjaam 29.07.2020 | 15:50
Pflegegeld auszahlen und Pflegeleistungen beziehen geht auch in Kombination. Warum sollte dann die Tochter keine Rentenpunkte beziehen?
Nanaam 29.07.2020 | 15:50
Teilen Sie das doch der Pflegekasse mit. Der schlimmste Mensch im ganzen Land, das ist bleibt der Denunziant.
Siehe hieram 29.07.2020 | 16:00
Sofern Sie nicht gesetzliche Betreuerin der zu pflegenden Person sind, dürfte es Ihnen zunächst einmal nicht möglich sein, nachzuvollziehen, ob nicht trotz Pflegedienst AUCH die Tochter einen Teil der Pflege übernommen und daraus berechtigt Rentenansprüche erworben hat. Aber auch als nur 'zufällig die Kontoauszüge gesehen habend' kann es weiterhin durchaus eine Berechtigung haben. Denn während ein Pflegedienst seine Kosten durch Rechnung und damit auf dem Konto nachvollziehbar abrechnet, wird eine Tochter für zusätzlich abzudeckende Pflegezeiten wohl kaum vom Konto abgehende Beträge erhalten. Und kann gegenüber der Pflegeversicherung dennoch Anspruch haben. Dies also wie in der Headline 'erschlichen' zu nennen, halte ich für sehr gewagt. Für eine Überprüfung wäre ohnehin die Pflegeversicherung zuständig. Jedoch sollten Sie, wenn Sie das Thema dort klären wollen, handfeste Beweise haben, die Ihre Vermutungen untermauern. (Z. B. Tochter lebte die ganzen Jahre in Amerika und konnte gar nicht pflegen...) Ansonsten könnte sich die Angelegenheit für Sie ganz schnell in 'üble Nachrede/Verleumdung' umkehren und die Tochter könnte Sie deshalb verklagen.
Aufmerksamer Nachbaram 29.07.2020 | 16:42
....das sagen nur Leute, die selbst etwas zu verbergen haben. Es sollte eine selbstverständliche BürgerPFLICHT sein, Sozialleistungs- und Steuerbetrügern das Handwerk zu legen. Ich hatte davor bisher keinerlei Skrupel. Allerdings konnte ich bisher alle von mir gemeldeten Verdachtsfälle wasserdicht beweisen. Ein Kandidat wollte sich mal an mir rächen, indem er meine Autoreifen zerstach. Dummerweise wurde er dabei beobachtet und da meine Reifen ohnehin abgefahren waren, tat er mir sogar noch einen Gefallen mit seiner "Racheaktion". Denn selbstvertändlich musste er die neuen Reifen inklusive Montage bezahlen.
Finanzbeamteram 29.07.2020 | 17:53
Zitat von Aufmerksamer Nachbar anzeigenausblenden
Der schlimmste Mensch im ganzen Land, das ist bleibt der Denunziant.
....das sagen nur Leute, die selbst etwas zu verbergen haben. Es sollte eine selbstverständliche BürgerPFLICHT sein, Sozialleistungs- und Steuerbetrügern das Handwerk zu legen. Ich hatte davor bisher keinerlei Skrupel. Allerdings konnte ich bisher alle von mir gemeldeten Verdachtsfälle wasserdicht beweisen. Ein Kandidat wollte sich mal an mir rächen, indem er meine Autoreifen zerstach. Dummerweise wurde er dabei beobachtet und da meine Reifen ohnehin abgefahren waren, tat er mir sogar noch einen Gefallen mit seiner "Racheaktion". Denn selbstvertändlich musste er die neuen Reifen inklusive Montage bezahlen.
Der beste Freund des Finanzbeamten ist immer noch der aufmerksame Nachbar. Was da schon für Summen wieder rein geholt werden konnten, ist schon sehr beachtlich. Auch die Kollegen von den Sozialbehörden freuen sich immer, wenn unberechtigt ausgefolgte Sozialleistungen wieder eingezogen werden können.
Wilfriedam 29.07.2020 | 18:30
Zitat von Finanzbeamter anzeigenausblenden
....das sagen nur Leute, die selbst etwas zu verbergen haben. Es sollte eine selbstverständliche BürgerPFLICHT sein, Sozialleistungs- und Steuerbetrügern das Handwerk zu legen. Ich hatte davor bisher keinerlei Skrupel. Allerdings konnte ich bisher alle von mir gemeldeten Verdachtsfälle wasserdicht beweisen. Ein Kandidat wollte sich mal an mir rächen, indem er meine Autoreifen zerstach. Dummerweise wurde er dabei beobachtet und da meine Reifen ohnehin abgefahren waren, tat er mir sogar noch einen Gefallen mit seiner "Racheaktion". Denn selbstvertändlich musste er die neuen Reifen inklusive Montage bezahlen.
Der beste Freund des Finanzbeamten ist immer noch der aufmerksame Nachbar. Was da schon für Summen wieder rein geholt werden konnten, ist schon sehr beachtlich. Auch die Kollegen von den Sozialbehörden freuen sich immer, wenn unberechtigt ausgefolgte Sozialleistungen wieder eingezogen werden können.
Ja, ja immer alles schön beobachten! Es ist allerdings ein Unterschied, ob man zufällig etwas entdeckt oder aber ständig auf der Pirsch ist und mehr Unschuldige als Schuldig e im Visier hat. Mit dem Finger auf die Stasi zeigen aber den selbsternannten Kundschafter geben und denunzieren, was das Zeug hält!
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