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Experten-Antwort

Rentenversicherung Ferienjob 20 Wochen Student

von Jonas14.09.2013 | 11:20
1574 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag liebe Renten-Experten ;) ich habe eine etwas komplizierte Frage an euch: Im Frühjahr habe ich während der vorlesungsfreien Zeit 8 Wochen Ferienjob (40/48 Stunden Woche) im Unternehmen XY gemacht. Danach habe ich ein Semester ganz normal studiert und mache jetzt während der Sommersemesterferien in der Vorlesungsfreien Zeit erneut einen 12 Wochen Ferienjob (40/48 Stunden Woche) im Unternehmen XY. Nun wurden mir beim ersten Gehaltsauszug im Sommer ~10% Rentenversicherung abgezogen, da ich die 50 rentenverischerungsfreien Tage damit überschritten habe. Jetzt meine Frage, WO muss ich meine Rentenversicherung rückwirkend für die acht Wochen anfangs des Jahres nachbezahlen? Bei Nachfrage im Unternehmen hieß es darum habe ich mich selbst zu kümmern. Sollte ich die Rentenversicherung NICHT nachbezahlen, bekomme ich irgendwann eine Aufforderung zu zahlen, oder wie läuft das ab? Lieben Dank schon im voraus für all eure Mühen :)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn ein Aushilfsjob vor Beginn der Beschäftigung auf höchstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet ist, dann ist man in dieser Beschäftigung versicherungs- und beitragsfrei. Deshalb müssen Sie für die ersten 8 Wochen –wie von KSC bereits angegeben- keine Beiträge nachzahlen.

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2 Antworten

KSCam 14.09.2013 | 17:29
Die ersten "8 Wochen" bleiben versicherungsfrei - da müssen Sie nichts nachzahlen.
Jonasam 14.09.2013 | 18:02
Danke für die schnelle Antwort! Sind Sie sich dabei zu hundert Prozent sicher? Ich habe von Bekannten anderes gehört?! Wäre ja toll wenn sie Recht haben ;-)
Deutsche Rentenversicherung
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