Wenn ein Aushilfsjob vor Beginn der Beschäftigung auf höchstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet ist, dann ist man in dieser Beschäftigung versicherungs- und beitragsfrei. Deshalb müssen Sie für die ersten 8 Wochen –wie von KSC bereits angegeben- keine Beiträge nachzahlen.