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Experten-Antwort

Rentenversicherung fordert Krankenkassenbeiträge zurück

von Jürgen13.05.2016 | 17:36
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14 Antworten

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Liebe Forenmitglieder, ich bekomme rückwirkend zum 1.7.2015 die volle Erwerbsminderungsrente. Diese ist niedriger als das bis Februar 2016 bezogene ALG1. Das die Rente für den Zeitraum 7/2015 bis 2/2016 einbehalten und an die AfA abgeführt wird, ist für mich klar und verständlich. Nun fordert die Rentenversicherung auch noch überzahlte KV/PV-Beiträge für den Zeitraum 1.7.2015 bis 29.02.2016 zurück. Die Rente März 2016 wurde schon mal einbehalten. Ich ahne schon, dass sie wohl im Recht ist und ich diese rund € 1.600,-- zurückzahlen muss. Ich dachte, dass nur bis zur Höhe der gesamten Nachzahlung verrechnet wird. Ist wohl nicht so, oder hat die Rentenversicherung doch einen Fehler gemacht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jürgen,

offensichtlich wurde bei Ihnen rückwirkend das Krankenversicherungsverhältnis richtig gestellt.

Ein Anspruch auf den Zuschuss zur Krankenversicherung besteht nicht, wenn gleichzeitig eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt. Deshalb wurde der Zuschuss zurückgefordert.

Für die Zeit der Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner sind KV/PV-Beiträge aus der Rente zu zahlen. Warten Sie bitte den angekündigten Bescheid mit der genauen Abrechnung ab. Sollten dann noch Fragen offen sein, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung.

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13 Antworten

Herz1952am 13.05.2016 | 18:28
Normalerweise wird der niedrigere Rentenbetrag monatlich mit dem Arbeitsamt verrechnet, so dass es nicht zu Rückzahlungen von Teilen des Arbeitslosengeldes kommt. Das hieße, das Arbeitsamt zahlt praktisch in solchen Fällen "drauf". Erst also mal abwarten, denn die Abrechnung dauert vielleicht ein bisschen.
Herz1952am 13.05.2016 | 18:29
Normalerweise wird der niedrigere Rentenbetrag monatlich mit dem Arbeitsamt verrechnet, so dass es nicht zu Rückzahlungen von Teilen des Arbeitslosengeldes kommt. Das hieße, das Arbeitsamt zahlt praktisch in solchen Fällen "drauf". Erst also mal abwarten, denn die Abrechnung dauert vielleicht ein bisschen.
Jürgenam 13.05.2016 | 18:41
Danke für die schnelle Antwort! Die Verrechnung zwischen Rentenversicherung und AfA ist schon klar. Das Arbeitsamt erhält "nur" die jeweilige Rente. Die Rentenversicherung will jetzt aber noch "überzahlte" Krankenvers./Pflege-Beiträge.
W*lfgangam 13.05.2016 | 19:02
Hallo Jürgen, woher stammen die "überzahlten" KV/PV-Beiträge? Sie waren doch durch ALG 1 pflichtversichert in KV/PV? Eine 'Überzahlung' könnte sich nur durch einen Beitragszuschuss der DRV zur KV (ausschließlich, kein PV-Zuschuss) ergeben. Oder ist in der rückwirkenden Rente zunächst keine KV/PV abgezogen worden (aus welchem Grund auch immer) und jetzt wurde doch die Pflichtmitgliedschaft in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) nachträglich festgestellt? In dem Fall wären natürlich KV/PV-Beiträge nachzuzahlen - was eine Überzahlung der Rente, aber nicht der KV/PV-Beiträge wäre. Gruß w.
Cornelia W.am 13.05.2016 | 20:44
"Arbeitsämter" gibt es schon seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr. (Und "ARGEN heißen seit 2010 "Jobcenter") Vielleicht sollten Sie mal Ihre Quellen auf den neuesten Stand bringen? ;-) C.W.
Jürgenam 14.05.2016 | 11:30
Rentenbescheid 15.2.2016: mit Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Korrigiert mit Bescheid vom 24.2.2016: richtig festgestellt, dass ich pflichtversichert bin. Es wurde wohl für die Zeit 1.7.2015 bis 29.2.2016 der Zuschuss für die Krankenversicherung an mich überwiesen. Dieser Betrag ist aber mittlerweile storniert und an die Rentenversicherung zurückgezahlt worden. In der daraufhin folgenden Aufstellung ist aufgeführt, dass mit der einbehaltenen Rente März 2016 der überzahlte Beitragszuschuss verrechnet wurde ( dies ist ja auch korrekt ), der verbliebene Rest anteilig auf überzahlten KV-/PV-Beitrag angerechnet wurde. Nun folgt noch der Hinweis, dass aus der Überzahlung der Kranken- u. Pflegversicherungsbeiträge noch eine Restforderung in Höhe von fast € 1.000,-- verbleibt. Dieser Betrag soll mit meiner laufenden Rente (evtl. in Teilbeträgen) verrechnet werden. Ein gesonderter Bescheid würde folgen. Ich glaube, dass ich da wohl schriftlich nachfragen muss, denn über das Servicetelefon habe ich bislang noch zu keiner Frage eine wirklich passende und korrekte Antwort bekommen. Wer hat denn nun den Überblick verloren, die Deutsche Rentenversicherung oder ich?
Jürgenam 14.05.2016 | 11:47
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Hallo Wolfgang, Rentenbescheid 15.2.2016: mit Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Korrigiert mit Bescheid vom 24.2.2016: richtig festgestellt, dass ich pflichtversichert bin. Es wurde wohl für die Zeit 1.7.2015 bis 29.2.2016 der Zuschuss für die Krankenversicherung an mich überwiesen. Dieser Betrag ist aber mittlerweile storniert und an die Rentenversicherung zurückgezahlt worden. In der daraufhin folgenden Aufstellung ist aufgeführt, dass mit der einbehaltenen Rente März 2016 der überzahlte Beitragszuschuss verrechnet wurde ( dies ist ja auch korrekt ), der verbliebene Rest anteilig auf überzahlten KV-/PV-Beitrag angerechnet wurde. Nun folgt noch der Hinweis, dass aus der Überzahlung der Kranken- u. Pflegversicherungsbeiträge noch eine Restforderung in Höhe von fast € 1.000,-- verbleibt. Dieser Betrag soll mit meiner laufenden Rente (evtl. in Teilbeträgen) verrechnet werden. Ein gesonderter Bescheid würde folgen. Ich glaube, dass ich da wohl schriftlich nachfragen muss, denn über das Servicetelefon habe ich bislang noch zu keiner Frage eine wirklich passende und korrekte Antwort bekommen. Wer hat denn nun den Überblick verloren, die Deutsche Rentenversicherung oder ich? Gruß Jürgen
W*lfgangam 14.05.2016 | 14:13
Hallo Jürgen, das sieht ganz normal - wie vermutet, wurde zunächst ein Beitragszuschuss gezahlt, statt Beitragsabzug. Der Beitragszuschuss (7,3 % von der Rente) bzw. die Stornierung und Rückzahlung reicht aber nicht aus, auch rückwirkend die KV/PV-Pflichtbeiträge für den Zeitraum 07.2015 - 02.2016 abzudecken, da die einen Anteil von rd. 10,5 - 11,0 % ausmachen. Hier ist also eine 'Deckungslücken' entstanden, die mit der einbehaltenen Rente nicht ausgeglichen werden konnte, das wird die Restforderung von 1000 EUR sein. > Ein gesonderter Bescheid würde folgen. Warten Sie bitte die genaue Abrechnung ab, da wird sich alles aufschlüsseln ...vorher telefonieren können Sie natürlich, aber ist nicht wirklich hilfreich. Gruß w.
Herz1952am 14.05.2016 | 15:34
Hallo Cornelia W. eigentlich weis ich das, ist für mich aber nur "alter Wein in neuen Schläuchen". Seit dem bin ja auch nicht mehr "aktiv". Mein Kopf und meine Finger haben das immer noch gespeichert und nehme den Begriff "Arbeitsamt" für den "gesamten Wein". (smile).
Gackiam 14.05.2016 | 18:07
Normalerweise wird der niedrigere Rentenbetrag monatlich mit dem Arbeitsamt verrechnet,....
"Arbeitsämter" gibt es schon seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr. (Und "ARGEN heißen seit 2010 "Jobcenter") Vielleicht sollten Sie mal Ihre Quellen auf den neuesten Stand bringen? ;-) C.W.
Was soll diese überflüssige Klugscheisserei?!
Jürgenam 16.05.2016 | 10:20
Danke für die Erklärung. Da werde ich wohl in den sauren Apfel beissen müssen. Ich frage mich, was machen denn all die Menschen, die jeden Cent der Rente benötigen? Ich habe ja zum Glück noch etwas privat vorsorgen können.
Garstigam 16.05.2016 | 22:34
Ich klopp die Scheisse aus dir raus, du Semmelkopp
Arbeiteram 16.05.2016 | 21:55
Geh scheissen mit deinem Glück du Pflaumenaugust. Hier die Armen verhöhnen, dir werd ich helfen. Komm du mir mal unter die Augen, dann klopp ik dir en Paar Schelle auffs Schandmaul du! Dann kannste alles mitm Strohhalm fresse. Ik reiss dir die Eier aus! Dann weisste, was die Menschen mache, die jede Cent benötigen! Haste jetz die passende Antwort du! Haste se! Oder brauchste noch n Paar Maulschelle du...
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