Hallo Sabine,
-_- hat Ihnen bereits eine für Sie in Frage kommende Möglichkeit einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung benannt (§ 2 Nr. 9 SGB VI - sog. arbeitnehmerähnliche Selbständige). Unter Umständen kommt auch eine Versicherungspflicht nach § 2 Nr. 5 SGB VI (Künstler/Publizisten) in Frage.
Ob Sie - ungeachtet einer evtl. Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit - tatsächlich unter diese Versicherungspflicht fallen sollten Sie direkt beim Rentenversicherungsträger (ggf. auch bei der Künstlersozialkasse - www.kuenstlersozialkasse.de) klären. Entsprechenden Hinweise/Links hat Ihnen -_- bereits gegeben. Ergänzend möchte ich jedoch auch noch auf die Broschüre "Selbständig - wie die Rentenversicherung Sie schützt" (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/selbstaendig__wie__rv__schuetzt,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/selbstaendig_wie_rv_schuetzt) verweisen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.