Hallo Sabine,
-_- hat Ihnen bereits eine für Sie in Frage kommende Möglichkeit einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung benannt (§ 2 Nr. 9 SGB VI - sog. arbeitnehmerähnliche Selbständige). Unter Umständen kommt auch eine Versicherungspflicht nach § 2 Nr. 5 SGB VI (Künstler/Publizisten) in Frage.
Ob Sie - ungeachtet einer evtl. Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit - tatsächlich unter diese Versicherungspflicht fallen sollten Sie direkt beim Rentenversicherungsträger (ggf. auch bei der Künstlersozialkasse - www.kuenstlersozialkasse.de) klären. Entsprechenden Hinweise/Links hat Ihnen -_- bereits gegeben. Ergänzend möchte ich jedoch auch noch auf die Broschüre "Selbständig - wie die Rentenversicherung Sie schützt" (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/selbstaendig__wie__rv__schuetzt,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/selbstaendig_wie_rv_schuetzt) verweisen.