Versicherte, die nach Erreichen der Regelaltersrente als Vollrentenbezieher beschäftigt sind, sind grundsätzlich versicherungsfrei.
Sofern Versicherte gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit verzichten, um weiter Pflichtbeiträge zu zahlen und
die Rente zu steigern, unterliegen sie der Versicherungspflicht.
Insofern sind diese Beiträge Pflichtbeiträge, die hälftig vom Arbeitgeber und hälftig vom Arbeitnehmer zu tragen sind.
Der weiterarbeitende Regelaltersrentner kann mit dem AG vereinbaren, dass er weiterhin vom Lohn die ganz normalen Pflichtbeitraege abgezogen bekommt.
Das kann er freiwillig machen, das sind aber trotzdem keine freiwilligen Beiträge sondern Pflichtbeitraege.
Lieber KSC, herzlichen Glückwunsch zur korrekten Antwort. Ich kann das unterschreiben.
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