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Experten-Antwort

Rentenversicherung: freiwillige Beiträge und Pflichtbeiträge

von Thymian16.02.2024 | 19:59
250 Ansichten
6 Antworten
Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann freiwillig weiter Rentenbeiträge entrichten, um die Rente zu steigern. Zählen diese Beiträge als "freiwillige Beiträge" oder als "Pflichtbeiträge"?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.02.2024 | 15:31

Versicherte, die nach Erreichen der Regelaltersrente als Vollrentenbezieher beschäftigt sind, sind grundsätzlich versicherungsfrei.

Sofern Versicherte gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit verzichten, um weiter Pflichtbeiträge zu zahlen und

die Rente zu steigern, unterliegen sie der Versicherungspflicht.

Insofern sind diese Beiträge Pflichtbeiträge, die hälftig vom Arbeitgeber und hälftig vom Arbeitnehmer zu tragen sind.

 

 

5 Antworten

Rentenlaie?am 16.02.2024 | 20:01
Schon der Inhalt des ersten Satzes ist so falsch!🤦‍♂️
RAGam 16.02.2024 | 20:26
Ab Erreichen der Regelaltersgrenze tritt Versicherungsfreiheit ein, sofern eine Vollrente bezogen wird. Freiwillige Beiträge sind dann nicht möglich. Bei einer Teilrente sind freiwillige Beiträge grundsätzlich wieder möglich. Allerdings würde bei einer Beschäftigung wieder Versicherungspflicht eintreten und die Zahlung von freiwilligen Beiträgen wäre nicht möglich. Teilrente, Minijob mit nur pauschalen Beiträgen und freiwillig Beiträge wäre eine denkbare Konstellation, ob die sinnvoll ist, wäre die nächste Frage.
KSCam 16.02.2024 | 23:41
Der weiterarbeitende Regelaltersrentner kann mit dem AG vereinbaren, dass er weiterhin vom Lohn die ganz normalen Pflichtbeitraege abgezogen bekommt. Das kann er freiwillig machen, das sind aber trotzdem keine freiwilligen Beiträge sondern Pflichtbeitraege.
Weg mit @ Sebastian!am 18.02.2024 | 08:48
Sebastian schrieb

Lieber KSC, herzlichen Glückwunsch zur korrekten Antwort. Ich kann das unterschreiben.

Und ich kann im Namen aller User nur betonen, dass Dich und Deine überflüssigen Kommentare hier niemand will, braucht oder vermisst!
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