Selbständig tätige Lehrer bzw. Dozenten, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer (= monatliches Arbeitsentgelt nicht höher als 400 Euro) beschäftigen, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig.
Sollte das aktuelle Arbeitseinkommen aber nicht mehr als 400 Euro monatlich betragen, wäre die Tätigkeit geringfügig und daher versicherungsfrei, d. h. es wären keine Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.
Sofern aber diese Grenze überschritten wird, ist dies dem Rentenversicherungsträger unverzüglich mitzuteilen. Dann müssten Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Dabei wird als Arbeitseinkommen im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit und in den folgenden drei Kalenderjahren ein Betrag in Höhe der halben Bezugsgröße (= z. B. monatlich 1.242,50 Euro im Jahr 2008) bzw. auf Antrag das tatsächlich bezogene Arbeitseinkommen angesetzt. Dieser Betrag ist mit dem aktuellen Beitragssatz (= z. B. 19,9 % im Jahr 2008) zu multiplizieren. Unter Berücksichtigung der halben Bezugsgröße ergibt sich z. B. für das Jahr 2008 ein monatlicher Beitrag von 247,26 Euro.