Hallo sabsi,
es gibt keine konkrete Frist für die Abgabe des Antragsformulars, aber wie im Schreiben schon steht, sollten Sie das halt "umgehend" machen, um die ganze Bearbeitung nicht unnötig zu verzögern.
Für das Antragsdatum zählt aber der Rehaantrag. sodass eine verspätete Rückgabe des Formulars nicht zu einem späteren Rentenbeginn führt.
Und zu Ihrer letzten Frage: Krankengeld, das höher als die Rente ist, müssen Sie nicht zurückzahlen.
Ihr Rehaantrag gilt als Rentenantrag.
Vom Reha-Antrag an wird fiktiv ein Rentenbeginn - 01. des Folgemonats der Reha-Antragstellung - berechnet und Rente gezahlt.
Mit dem Rentenantrag können Sie sich Zeit lassen, solange das Krankengeld höher ist, als die Rente.
Die noch nicht ausgezahlte Rente wird dann an die Krankenkasse überwiesen zur Begleichung des Krankengeldes der Krankenkasse.
Zurückzahlen brauchen Sie das Krankengeld nicht, wenn dieses höher ist als die Rente.
Viele Grüße
Nix
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