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Rentenversicherung in Verbindung mit "Gleitzone"

von Simon01.05.2008 | 09:37
1097 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich habe folgende Frage: wenn ein Gehalt innerhalb der "Gleitzone" (zw. € 400 und € 800) liegt und der monatliche Beitrag zur RV dadurch € 79,60 unterschreitet, behält der Arbeitnehmer dennoch den Status eines "Pflichtversicherten" mit allen Ansprüchen oder wird dieser Status nur erfüllt, wenn der Arbeitnehmer seinen Anteil am monatlichen Beitrag auf den Mindestbeitrag von € 79,60 erhöht ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei einem Gehalt über 400,-- Euro tritt generell Versicherungspflicht ein, und zwar unabhängig von Ihrem eigenen Anteil an der Beitragszahlung. Mit der Gleitzone verfolgt der Gesetzgeber das Ziel den Arbeitnehmern mehr Netto zu belassen. In der Tat bietet eine weitere mögliche Aufstockung über eine minimale Rentensteigerung hinaus keine weiteren Vorteile: Ihnen stehen alle Leistungen der Rentenversicherung offen im Gegensatz zu den zum Beispiel Minijobs mit Pauschalbeitrag. Sie können beruhigt bei dem für Sie individuell errechneten Beitragsanteil verbleiben.

2 Antworten

Schadeam 01.05.2008 | 14:45
der von Ihnen beschriebene Fall ist ganz normal pflichtversichert mit allen Konsequenzen, auch wenn er selbst nichts aufstockt. Mit dem monatlichen "Mindestbeitrag von 79,60" hat dies gar nichts zu tun - der Arbeitnehmer kann zwar seinen Beitrag innerhalb der Gleitzone aufstocken, erreicht dadurch aber lediglich eine geringe Rentensteigerung. Diese Aufstockung, die niemand mit der Aufstockung beim Minijob verwechseln möge, bringt in der Regel keine Vorteile und wird nur von wenigen Betroffenen gewählt.
no nameam 02.05.2008 | 06:34
Ich pflichte "Schade" bei, Sie bleiben ganz normal pflichtversichert. Dieser Mindestbeitrag, von dem Sie reden, hat nichts mit der Gleitzone zu tun, sondern vielmehr nur mit der freiwilligen Versicherung.
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