Das ist nicht so ganz einfach zu beantworten, da wir die genauen Modalitäten des Konsulats nicht kennen und nicht wissen, ob das Konsulat als deutscher oder albanischer Arbeitgeber fungiert. Am besten sollte sie diese Fragen an den Arbeitgeber richten.
Sofern sie in Deutschland keine Pflichtbeiträge einzahlt, kann sie sich als deutsche Staatsangehörige bei der Deutschen Rentenversicherung immer freiwillig versichern.
Der Mindestbeitrag liegt aktuell bei 84,15 EUR monatlich. Wird dieser ein Jahr lang eingezahlt, also 84,15 EUR x 12 Monate = 1009,80 EUR, so erhält sie dafür derzeit 4,51 EUR monatliche Rente gut geschrieben.
§ 4 Abs. 1 SGB VI dürfte hier nicht einschlägig sein.
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