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Experten-Antwort

Rentenversicherung Mindestbeitrag

von M. aus Shanghai03.07.2018 | 12:03
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich war nun 3 1/2 Jahre von meinem deutschen Arbeitgeber in China unter einem Entsendungsvertrag. In dieser Zeit wurde meine Rentenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung weiterhin freiwillig bezahlt. Nun werde ich zum 01.08 meinen Job in China wechseln und keinen Expat Status aus Deutschland mehr besitzen. Ich wuerde gerne wissen, an wen ich mich mit dem Mindestbeitragszahlungen weiterhin melden muss und wie hoch der Mindestbeitrag tatsaechlich ist. Vielen Dank und Beste Gruesse

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In Deutschland freiwilliges Mitglied sein

Mit freiwilligen Beiträgen können Sie Ihre deutsche Rente erhöhen, erstmalig einen Rentenanspruch erwerben oder Lücken schließen.

Wenn Sie in Deutschland wohnen und keine Pflichtbeiträge zahlen müssen, können Sie sich unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit freiwillig in der Deutschen Rentenversicherung versichern. Sie müssen dazu mindestens 16 Jahre als sein.

Als Deutscher können Sie sich darüber hinaus unabhängig vom Wohnsitz weltweit immer freiwillig in Deutschland versichern.

Unser Tipp:

Nähere Informationen enthält unsere Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“.

Nichtdeutsche Staatsbürger haben ansonsten grundsätzlich nicht das Recht, sich außerhalb Deutschlands frei-

willig zu versichern. Sie können sich aber beispielsweise dann freiwillig versichern, wenn das Europäische Gemeinschaftsrecht oder ein Sozialversicherungsabkommen entsprechende Regelungen enthalten.

Staatsangehörige von Ländern, die weder vom Europäischen Gemeinschaftsrecht noch von einem Sozialversicherungsabkommen erfasst werden, können sich in aller Regel nur dann freiwillig versichern, wenn sie in Deutschland leben. Im Ausland ist es nicht möglich.

Mit China besteht derzeit lediglich ein Entsendeabkommen.

Der Mindestbeitrag beträgt zur Zeit: 83,70 €

Für die Antragsstellung wenden Sie sich bitte an ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

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