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Rentenversicherung und Nachhilfe

von Marian22.08.2007 | 12:48
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6 Antworten

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Hallo Forenexperten, ich gebe seit kurzer Zeit Nachhilfe und es ist klar, dass ich damit rentenversicherungspflichtig bin, da ich keinen rentenversicherungspflichtigen Hauptjob habe. In meiner Rechnung rechne ich allerdings nicht nur die Nachhilfe selbst, sondern auch eine Anfahrtspauschale und mein Unterrichtsmaterial ab. Meine Frage dazu: Wird auch auf Erstellung von Unterrichtsmaterial, Druckkosten und Fahrtkosten die Rentenversicherung fällig oder gilt das rein für die Nachhilfe, die als Dozententätigkeit ja ohnehin eine "Sonderstellung" unter den Freiberuflern hat? Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße, Marian

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nur, dass Sie kein Hauptjob haben und Nachhilfe geben besteht keine Rentenversicherungspflicht. Sie müssen bei der Clearingstelle, bei der DRV-Bund ein Statusfeststellungverfahren eröffnen, damit man feststellen kann, ob Sie rentenversicherungspflichtig sind oder nicht.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Nachhilfe und Dozententätigkeit sind zwei verschiedene Aussagen. Als Dozent könnten Sie als Selbstständiger in der RV pflichtig werden. Der Überprüfungsantrag ist das Formblatt V 023. Im Internet unter drv.de > Formulare und Publikationen > Formulare > Versicherung > Pflicht- und freiwillige Versicherunung > V 023.

Moderation · 3Ihre Vorsorge
drv.de; soll heißen: deutsche-rentenversicherung.de -

Entschuldigung, ich dachte das wäre bekannt.

3 Antworten

Marianam 22.08.2007 | 13:18
Hallo und vielen Dank für Ihre Antwort, die Auskunft, dass es da Unklarheiten geben würde bezüglich Nachhilfe, ist mir vollkommen neu. Nach dem, was ich bisher (auch hier im Forum) gelesen habe, fällt die Nachhilfe mit unter die Dozententätigkeit bei den Freiberuflern, die rentenversicherungspflichtig ist, sofern nicht anderweitig RV gezahlt wird und das tue ich nicht, da die Nachhilfe mein "Hauptjob" ist. Da werde ich mich wohl noch mal kundig machen müssen. Marian
Marianam 22.08.2007 | 13:25
Oh, ich glaube, ich sehe das Missverständnis: Ich bin definitiv freiberuflich tätig und habe mehr als einen Auftraggeber, das ist also nicht die Frage.
Marianam 22.08.2007 | 13:38
Das ist in der Tat interessant.. Vielen Dank, ich werde es mir mal ansehen, wenn auch glaube ich nicht auf der Seite drv.de, das ist die Seite des deutschen Reiseverbandes ;)
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