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Experten-Antwort

Rentenversicherung verlangt Kopie Altersteilzeitvertrag

von Regina16.08.2023 | 11:12
193 Ansichten
10 Antworten
Trotz mehrerer Telefonate besteht die Rentenversicherung auf eine beglaubigte Kopie des ATV???!!! Ich bin Jahrgang 1960 und mein ATV wurde im Dez.2019 abgeschlossen und gilt vom 1.11.2020. Ich verstehe die Welt nicht mehr!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.08.2023 | 11:38

Guten Tag, Regina,

 

klären Sie bitte diese Frage mit der Sachbearbeitung. Im Rahmen eines Forums kann dazu keine Stellungnahme abgegeben werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Na und?am 16.08.2023 | 11:28
Und was erwarten Sie jetzt für eine Antwort? Das müssen Sie schon direkt mit der abfordernden Stelle klären. Eine derartige Kopie zu erstellen oder einzuspannen und zu übersenden ist auch kein Hexenwerk. Man muss nicht aus jeder Mücke einen Elefanten machen.
Ham 16.08.2023 | 11:50
Und welches Problem haben Sie damit? Vorlegen und gut ist! Das ist überhaupt keine Frage wert!
Rückfrageam 16.08.2023 | 11:57
Welche Frage stellen Sie an dieses Forum?
Unklaram 16.08.2023 | 12:26
Was gibt die DRV denn für einen Grund an, warum sie das benötigt. Besonders, da doch immer geschrieben wird, das wäre Arbeitsrecht, verstehe ich die Verwunderung.
Schadeam 16.08.2023 | 13:29
solche Probleme ergeben sich oft bei geschiedenen Frauen mit Doppelnamen. Die diskutieren gerne über Dinge die nicht der Rede wert sind. (altes Berater Vorurteil) Kopie einschicken und alle sind glücklich. Schönen Abend
Momoam 16.08.2023 | 13:34
Womit droht sie Ihnen denn, wenn sie die ATV nicht bekommt?
Schmidt am 16.08.2023 | 14:55
iets vor een appel en een ei kopen
Reginaam 17.08.2023 | 12:53
Experte/in schrieb

Guten Tag, Regina,

 

klären Sie bitte diese Frage mit der Sachbearbeitung. Im Rahmen eines Forums kann dazu keine Stellungnahme abgegeben werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Liebes Expertenteam, Ihr habt 2021 in diesem Forum klargestellt,daß für Geburtsjahrgänge nach1955 und für Altersteilzeitverträge nach 2007 keine Notwendigkeit zur Einreichung Selbiger bei Abgabe der Rentenunterlagen besteht!!!!! Warum bestätigt Ihr mir Das jetzt nicht????
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