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Experten-Antwort

Rentenversicherung verlauf behindertenrente beantragen

von Karola 28.04.2026 | 08:44
206 Ansichten
8 Antworten

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Ich habe meinen versicherungsverlauf erhalten das stand dass bis am 31.12.25 dass mir noch 14 Monate biszu 35 Jahre Wartezeit fehlen bin im minijob 383 Euro tätig aktuell zahlt Arbeitgeber ein werde ab Juli selbst einzahlen möchte im April da 16.3.65 geboren 50 Prozent behinderung in die behindertenrente ab 62 gehen kommen ab Januar 2 Kinder vor 92 dazu wann kann ich die Rente beantragen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karola,

die von Ihnen gemachten Angaben erscheinen etwas unscharf. Bitte machen Sie einen Termin für eine Rentenberatung bei der Deutschen Rentenversicherung, um die Frage des frühestmöglichen Rentenbeginns individuell zu klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

7 Antworten

Uweam 28.04.2026 | 09:34
Wenn die 35 Jahre am 1. April noch nicht voll sind dann können Sie eben noch nicht in die Altersrente für Schwerbehinderte mit 10,8 % Abzug gehen. Dann müssen Sie noch ein Weilchen weiter arbeiten, aber bitte wirklich ab Juli dann rentenversicherungspflichtig einzahlen.
Satzzeichen sind was Schönesam 28.04.2026 | 10:32
Ist Ihre Punkt-Taste kaputt oder warum verwenden Sie an den Satzenden keine Punkte? Und das mit dem 1.4.27 klappt natürlich nicht, weil Sie dann ja die fehlenden 14 Monate noch nicht erworben haben für die 35 Jahre Wartezeiot Dann müssen Sie eben noch 6 Monate länger warten bis zum 1.10.2027. Die Rente beantragt man ca. 3 bis 4 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn.
Oh Mannam 28.04.2026 | 10:48
Kennen Sie nicht so etwas wie Satzzeichen? Was ist mit den Kindern? Sind diese schon in Ihrem Versicherungskonto enthalten oder nicht? Bei einer derartig schwammigen Fragestellung ist es besser, Sie lassen sich, mit Zugriff auf Ihr Versicherungskonto individuell beraten. Vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung oder bei einem ehrenamtlichen Versichertenberater in Wohnortnähe. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K…
T9am 28.04.2026 | 14:55
Zitat von Satzzeichen sind was Schönes anzeigen
Dank dem T9 Patent braucht sich keiner mehr Gedanken machen um Satz- oder Sonderzeichen oder Großbuchstaben. Die BI (Biological Intelligence) ist so gut, daß fast alles weggelassen werden kann. So ist man mit einer Zehnertastatur extrem schnell beim Schreiben, dafür halt öfter.
Tinaam 29.04.2026 | 07:11
Wenn - Stand 12/2025 - noch 14 Monate fehlen, könnten Sie z.B. für Februar bis Juni den freiwilligen Mindestbeitrag zahlen und dann ab Juli bis zum Rentenbeginn durch Erklärung gegenüber dem Minijob-Arbeitgeber wieder Pflichtbeiträge. Dann passt es mit dem Rentenbeginn zum 01.04.2027. Die neuen Regelungen zur Mütterrente ändern nichts an der Tatsache, dass 15 Monate fehlen, da die entsprechenden Zeiträume bereits als Berücksichtigungszeiten mitzählen. (Vorausgesetzt, die Kinderzeiten sind nach derzeitigem Stand vollständig vorgemerkt) Den Antrag auf freiwillige Beitragszahlung können Sie stellen unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-V0060
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