Hallo Tone,
ich schließe mich dem Kommentar von Berater an.
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Hallo Tone,
ich schließe mich dem Kommentar von Berater an.
Das wird dann bei der empfohlenen Beratung, mit der dann genau bestimmten zeitlichen Lücke, entsprechend geklärt werden können.Rentenrechtliche handelt es sich um eine dreimonatige LückeErgänzend: Einigen wir uns auf ein Lücke von nur 12 Wochen/2 Monaten, da Monat 3 zum Ende bereits mit ALG/Pflichtbeitragszeit abgedeckt ist? :-) Gruß w.
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