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Experten-Antwort

Rentenversicherungfreiheit ankreuzen oder nicht?

von Robert12.10.2019 | 13:09
268 Ansichten
8 Antworten
Hallo liebe Forengemeinde, Meine Tochter (18, Schüler) nimmt nächsten Monat einen Minijob an. Im Fragebogen haben wir ..verzicht in der Rentenversicherungsheit..angekreuzt. Nun meinte der Steuerberater des Arbeitgebeers,das dies keinen Sinn machen würde, Sie hätte dann ja noch weniger Geld zur Verfügung. Ich sehe das anders, da es hier ja um die Berücksichtigunszeiten geht und nicht um den Geldwert. Liege ich da so falsch? Gruss Robert

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.10.2019 | 19:20

Hallo Robert,

aus meiner Sicht ist es schon sinnvoll die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen.

Seit 2013 besteht grundsätzlich zunächst Rentenversicherungspflicht.

7 Antworten

Klugpuperam 12.10.2019 | 14:23
Vollwertige Beitragszeiten, Anwartschaften hinsichtlich Erwerbsminderungsrente, Riesterförderfähigkeit,...
Schadeam 12.10.2019 | 14:49
Ist letztlich eine Glaubenssache ob man sich 3,6% abziehen lässt und somit etwas weniger ausbezahlt bekommt oder halt nicht und dann eben nicht rentenversichert ist. Ob das dem 18 jährigen Mädel später mal hilft oder nicht, weiß keiner. Klugpuper hat schon einiges angerissen,wenn die Dame später aber gar nicht in der RV wäre (Ausland, Beamtin, selbständig, lange Jahre nicht berufstätig o.ä.) hätten Ihr die paar Beiträge vielleicht wenig bis gar nichts gebracht. Wenn alles so wie heute bliebe hätte das Mädel in knapp 50 Jahren einen Regelaltersrentenanspruch, wer kann da heute schon den Wert der Minijobzeiten beurteilen. Muss letztlich nach individuellem "Gefühlt" entschieden werden. PS: kenne aber viele die im Alter etwas darum geben würden ein paar Beitragsmonate mehr zu haben und früher in Rente gehen zu können.
Tippsiam 12.10.2019 | 15:07
Wie @Klugpuper schon stichwortartig erwähnt hat "Erwerbsminderungsrente" Dies sollte auch in so jungen Jahren ein Argument sein, "Versicherungsfreiheit" NICHT anzukreuzen, egal was der Steuerberater sagt meint Tippsi
Berateram 12.10.2019 | 16:35
Sie scheinen den falschen Steuerberater zu haben, wenn dieser rentenrechtliche Ratschläge gibt, ohne auch nur eine Spur Hintergrundwissen zu besitzen. Leider bei Steuerberatern kein Einzelfall!
Jonnyam 12.10.2019 | 16:28
Tippsi schrieb

Wie @Klugpuper schon stichwortartig erwähnt hat

"Erwerbsminderungsrente"

Dies sollte auch in so jungen Jahren ein Argument sein,

"Versicherungsfreiheit" NICHT anzukreuzen, egal was der Steuerberater sagt

meint

Tippsi

Tippsi hat vollkommen Recht. Für den hoffentlich nicht eintretenden Fall einer sehr frühen Erwerbsminderung ist das ein Schutz, den keine Privatvericherung bietet, und schon gar nicht zu so geringen "Prämien".
Robertam 13.10.2019 | 09:06
Hallo, Vielen Dank für die ahlreichen Kommentare. Ja, keiner kann in die Glaskugel schauen. WIr werden aber an unserer Entscheidung festhalten. EIn schönes rest WE noch. Gruss Robert.
Modi1969am 13.10.2019 | 13:11
Evtl. ist der AG noch auf Minijobrecht 2012? Minijobs ab 2013 sind rv-pflichtig, sofern man sich NICHT von der Versicherungspflicht befreien lässt. Bis 2012 2aren Sie versicherungsfrei, sofern man hierauf nicht VERZICHTETE. Wie auch immer, dieses kleine Geld (3,6 % vom Brutto) ist höchst wertvoll (EM-Schutz, Riesterzugang, 12 Mo für 12 Mo in der RV, 45 Jahre etc.) und sollte daher möglichst auch gezahlt werden.... Getreu dem Motto "früher an Später denken" ...
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