Hallo Julia,
leider ist es mir im Rahmen diese Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung nicht möglich, Fragen zum Einkommenssteuerrecht zu beantworten. Ich kann Sie mit Ihrem Anliegen daher nur an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein verweisen.
Zur Argumentation des Finanzamtes im Zusammenhang mit der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung ist aus meiner Sicht jedoch noch folgendes anzumerken:
Wird der juristische Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses (öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis) absolviert, besteht Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung, sofern eine Gewährleistungsentscheidung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verb. mit Satz 2 SGB VI vorliegt. Ob in Ihrem Fall tatsächlich Versicherungsfreiheit vorgelegen hat, kann ich von hier aus allerdings nicht bestimmen – ich gehe jedoch davon aus, dass Sie dies selbst anhand Ihrer Unterlagen nachvollziehen können...
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