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Experten-Antwort

Rentenversicherungsbeiträge bei Krankengeld

von Avente01.10.2022 | 14:40
229 Ansichten
6 Antworten
Hallo, die Krankenkasse führt während des Bezuges des Krankengeldes regelmäßig 80 % des Regelentgeltes an Rentenversicherungsbeiträge ab. Falls die Teilrente beispielsweise von 10 % auf 90 % angepasst wird, hat das direkte Auswirkung auf die Rentenversicherungsbeiträge oder ist das nur auf den zuletzt ermittelten Bruttoverdienst zurückzuführen?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 04.10.2022 | 09:27

Guten Morgen Avente!

Ich zitiere aus den Erläuterungen zu § 166 SGB VI: Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter

Die leistungsrechtliche Kürzung des Krankengeldes mit Wirkung für die Zukunft aus Anlass der Zubilligung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, einer Rente wegen Berufsunfähigkeit, einer Teilrente wegen Alters oder einer anderen in § 50 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 SGB V genannten Leistung lässt die Beitragsbemessungsgrundlage unberührt. In diesen Fällen ändert sich vom Zeitpunkt der Leistungskürzung an lediglich die Beitragsverteilung, weil der Zahlbetrag der Leistung als Grundlage für die Ermittlung des Versichertenbeitragsanteils entsprechend gemindert wird (§ 170 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI).

War das der Hintergrund Ihrer Frage?

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 04.10.2022 | 11:29

Hallo Avente!

Prima, dann habe ich ja die richtige Vorschrift gefunden.

Die Antwort ist Ihnen dann ja auch vermutlich klar:

Bei Bezug einer Altersteilrente und der daraus folgenden Kürzung des Zahlbetrages des Krankengeldes bleibt es bei der bisherigen Höhe der zu meldenden beitragspflichtigen Einnahmen durch die Krankenkasse.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Berndam 02.10.2022 | 15:36
Wenn während des Bezugs vom Krankengeld eine höhere Teilrente beantragt wird, wird diese auf das Krankengeld angerechnet.
Aventeam 02.10.2022 | 18:17
Bernd schrieb

Wenn während des Bezugs vom Krankengeld eine höhere Teilrente beantragt wird, wird diese auf das Krankengeld angerechnet.

Falls die Teilrente beispielsweise von 10 % auf 90 % angepasst wird
Wenn während des Bezugs vom Krankengeld eine höhere Teilrente beantragt wird, wird diese auf das Krankengeld angerechnet.
Das weiss ich. Aber hat das Auswirkung über die Abführung der Rentenversicherungsbeiträge, welche die Krankenkasse an die Rentenversicherung abführen muss ?
W°lfgangam 03.10.2022 | 20:42
Hallo Avente, mal Brain aktiviert: KG wird vom (Brutto)Gehalt ausgehend ermittelt, nicht von einer (parallelen) Teilrente abhängig ...für AU während der Teilrente gibt es kein KG auf die Teilrente ontop <- hier liegt kein Ausfall einer Entgeltersatzleistung vor = Rente kommt auch ohne Arbeit ;-) Gruß w.
Aventeam 04.10.2022 | 10:06
Guten Morgen, genau, meine Frage war, ob eine Änderung des Zahlbetrages beim Krankengeld wegen beispielsweise Zubilligung einer Teilrente sich auf die Bemessungsgrundlage der Rentenversicherungsbeiträge auswirkt, welche die Krankenkasse abzuführen hat.
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