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Experten-Antwort

Rentenversicherungsbeiträge für einen 450-Euro-Jobber

von Brigitte K.03.10.2014 | 17:53
1545 Ansichten
13 Antworten
Unlängst bekam ich eine Übersicht oder Ausdruck von meinem ehemaligen Arbeitgeber, bei dem ich als 450-Euro-Jobber gearbeitet hatte. Zu meinem Erstaunen sah ich da, daß der Arbeitgeber neben Krankenkassenbeiträgen auch Rentenversicherungsbeiträge für mich abgeführt bzw. bezahlt hatte. Dies deshalb weil ich Rentenversicherungsfreiheit mit meinem Arbeitgeber vereinbart hatte. Ist da was falsch gelaufen, oder muß der Arbeitgeber bei einem 450-Euro-Jobber trotz Rentenversicherungsfreiheit immer Beiträge abführen (die dann wohl nicht für die Rente zählen) ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.10.2014 | 11:06

Hallo Brigitte K.,

den Ausführungen von KSC vom 04.10.2014 von 11:34 h schließen wir uns an.

Sie erhalten die Anteile aus dem Mini-Job, sobald Sie erstmals Rente beziehen.

12 Antworten

Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 03.10.2014 | 18:24
Dies hat schon seine Richtigkeit. Bis 31.12. 2012 überwies der AG. 15% an die Rentenversicherung. Nur wer mittels schriftlicher Mitteilung an den Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit ver- zichtete musste die Differenz,derzeit sind dies 3,9% zuzahlen, dies wurde vom Brutto gekürzt. Dies wurde wenig genützt, seit 1.1.2013 wird automatisch dies mit eingeschlossen, bei 450 Brutto monatlich 17,55 Euro Arbeit- nehmerleistung. . Hierfür wird jährlich 4,43 Rente gutgeschrieben, bei nur 15% 3,52 Rente.. MfG.
KSCam 04.10.2014 | 11:34
Um es kurz und verständlich auszudrücken: Auch wenn der Minijobber keinen eigenen Anteil zahlt, sondern nur der AG die gesetzlich vorgeschriebenen Anteile, erhöht sich durch die AG Anteile die spätere Rente minimal..... Der von Schiko genannte Wert - ein Jahr Minjob mit 450 € im Monat steigert die spätere Monatsrente um ca 3,50 € - passt.
Schießl Konradam 04.10.2014 | 11:25
Brigitte K. schrieb

Zunächst vielen, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage an Schiko, KSC und Wolfgang.

Meine Betrachtungsweise ist primär wirtschaftlicher Art. Für den Arbeitgeber muß man nicht nur den Nettolohn sondern auch die Sozialbeiträge verdienen. Er wird bei seiner Einstellungsüberlegungen auf den Bruttolohn abstellen, denn den muß er bezahlen und dafür muß der Arbeitnehmer gut sein. Er wird nicht sagen, ach für den muß ich nur den Nettozahlen sondern der Arbeitnehmer muß für den Bruttolohn gut sein und diesen verdienen.

Entsprechend wird auch der Arbeitgeber bei der Einstellung eines Minijobbers auf das abstellen was er insgesamt bezahlen muß und dafür muß der Minijobber auch gut sein.

insofern ist es dann doch eine Enteignung, denn die muß der Arbeitnehmer mitverdienen.

Ob nun der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer etwas zahlt oder der Arbeitnehmer direkt seine Rentenversicherungsbeiträge zahlt, auf jeden Fall sollte dies logischerweise sich in einer entsprechend höheren Rente niederschlagen.

Es ist kein Grund zu sagen, ich muß Nichtrentner gegenüber Rentner mit dieser Regelung schützen.

Ganz abgesehen davon, sind die älteren Rentner ohnehin nicht mehr für jede Arbeit aufgrund ihres Alters geeignet und daher ohnehin nicht so gefragt.

Dies hat schon seine Richtigkeit. Bis 31.12. 2012 überwies der AG. 15% an die Rentenversicherung. Nur wer mittels schriftlicher Mitteilung an den Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit ver- zichtete musste die Differenz,derzeit sind dies # 3,9% zuzahlen, dies wurde vom Brutto gekürzt. Dies wurde wenig genützt, seit 1.1.2013 wird automatisch dies mit eingeschlossen, bei 450 Brutto monatlich 17,55 Euro Arbeit- nehmerleistung. . Hierfür wird jährlich 4,43 Rente gutgeschrieben, bei nur 15% 3,52 Rente.. MfG.
Das heißt doch aber, wenn ich es richtig verstanden habe, der AG zahlt auf jeden Fall 15 % Rentenversicherungsbeitrag für den Minijobber, egal ob dieser einen eigenen Anteil zahlt. Was bedeudet, daß falls der Minijobber nicht den eigenen Anteil bezahlt, nichts für seine Rente gutgeschrieben bekommt. Und dies obwohl der AG die 15 % Rentenverscherungsbeitrag auf jeden Fall für den Minijobber zahlen muß. Das ist, finde ich, nicht fair. Das ist eine Leistung für die Rentenversicherung ohne Gegenleistung für den Versicherten bzw. Minijobber.
Das verstehe ich nun nicht, habe doch geschrieben beim Gesamtbeitrag-ist derzeit 18,9o%, der AG. zahlt 15% und Sie 3,9%. Es entstehen 4,43 Rentenbeitrag. Jetzt gilt bei 34857 Durchschnitts Jahreslohn 1 EP., somit 28,61 Rentenwert. Bei 450 monatlich x 12 werden es im Jahr 5400,folglich 28,61 : 34857 x 5400 = 4,43 Dies gilt für 18,9% Gesamtbeitrag. Deshalb bei nur 15% 4,43 : 18,9% x 15 % 3,52 Gutschrift für Ihr Rentenkonto, habe ich ja geschrieben. Macht ja nichts, nur durch Gegenfrage, ohne Schimpf und Tadel kommt man am Schluss zum richtigen Ergebnis. Ich beantworte ja diese Fragen als Freizeit- Beschäftigung gerne. MfG.
Brigitte K. am 04.10.2014 | 10:43
Schießl Konrad abgekürzt Schiko.. schrieb

Hallo Brigitte K.,

von Rentenbezug hatten Sie bisher nichts gesagt. Bei Bezug einer Altersrente als Vollrente findet keine Berücksichtigung der AG-Beiträge mehr für Sie mehr statt.

Zum Verständnis: es sind Zwangsbeiträge für den AG, sonst würden viele nur noch Rentner als Mini-Jobber beschäftigen, wenn sie keine Beiträge mehr in diese Sozialkasse zahlen müssten.

Gruß

w.

[/quote]

Nein, mein lieber Wolfgang, das ist dann eine Enteignung oder ein staatlicher Diebstahl.

Das Argument, das du bringst, daß dann nur noch Rentner als Mini-Jobber eingestellt werden würden, ist unsinnig.

An einem Mini-Jobber (egal ob Rentner oder Nicht-Rentner) können Unternehmen oder Zeitarbeitsfirmen nichts verdienen, da diese aufgrund der Beschränkung auf 450 Euro ja nur eine relativ geringe Arbeitszeit bewältigen können und so kaum nachhaltig präsent in einem Unternehmen sind. Deshalb werden Mini-Jobber auch nicht gerne eingestellt. Man kann diese oft nur als Springer gebrauchen.

[/quote]

Leider haben Sie hier zu kurz gedacht.

Diese Reglung, nach Rentenbeginn nur mehr AG Beiträge in die RV ohne Nutzen für den

Rentner hätte ja nicht nur für den 450 Job ge-

golten, meinetwegen mit 63 Jahren noch einen

Vollzeitjob mit 3000 Monatsbrutto, immerhin

bei Hälfte Beitrag von derzeit 18,9: 2 9,85%

von 3000 295,50 monatliche Ersparnis beim

Rentner gegenüber einen sonst Werktätigen.

als Arbeitskraft.

MfG.

Das heißt doch aber, wenn ich es richtig verstanden habe, der AG zahlt auf jeden Fall 15 % Rentenversicherungsbeitrag für den Minijobber, egal ob dieser einen eigenen Anteil zahlt. Was bedeudet, daß falls der Minijobber nicht den eigenen Anteil bezahlt, nichts für seine Rente gutgeschrieben bekommt. Und dies obwohl der AG die 15 % Rentenverscherungsbeitrag auf jeden Fall für den Minijobber zahlen muß. Das ist, finde ich, nicht fair. Das ist eine Leistung für die Rentenversicherung ohne Gegenleistung für den Versicherten bzw. Minijobber.
Brigitte K. am 04.10.2014 | 15:54
KSC schrieb

Liebe Brigitte,

bei einer Altersrentnerin ändert sich nichts mehr. Hätten Sie geschrieben, dass Sie bereits Rentnerin sind,......

Und wenn es eine Enteigung wäre, dann bräuchten Sie sich auch nicht zu erregen, weil Sie ja nicht enteignet werden, weil Sie ja auch keinen Beitrag bezahlen. Sie Zahlen nicht und die Rente bleibt gleich = alles in Ordnung!

Wenn, könnte sich höchstens der AG aufregen....

Das habe ich verstanden. Vielen Dank. Und wann kann ich dann von der DRV als Minijobber verlangen, daß meine vorgezogene Altersrente um die o.g. 3,50 Euro angepaßt wird? Zum Beginn der Regelaltersrente oder nach jedem Jahr meiner Tätigkeit als Minijobber bereits?
W*lfgangam 04.10.2014 | 17:24
Brigitte K. schrieb

Zunächst vielen, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage an Schiko, KSC und Wolfgang.

Meine Betrachtungsweise ist primär wirtschaftlicher Art. Für den Arbeitgeber muß man nicht nur den Nettolohn sondern auch die Sozialbeiträge verdienen. Er wird bei seiner Einstellungsüberlegungen auf den Bruttolohn abstellen, denn den muß er bezahlen und dafür muß der Arbeitnehmer gut sein. Er wird nicht sagen, ach für den muß ich nur den Nettozahlen sondern der Arbeitnehmer muß für den Bruttolohn gut sein und diesen verdienen.

Entsprechend wird auch der Arbeitgeber bei der Einstellung eines Minijobbers auf das abstellen was er insgesamt bezahlen muß und dafür muß der Minijobber auch gut sein.

insofern ist es dann doch eine Enteignung, denn die muß der Arbeitnehmer mitverdienen.

Ob nun der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer etwas zahlt oder der Arbeitnehmer direkt seine Rentenversicherungsbeiträge zahlt, auf jeden Fall sollte dies logischerweise sich in einer entsprechend höheren Rente niederschlagen.

Es ist kein Grund zu sagen, ich muß Nichtrentner gegenüber Rentner mit dieser Regelung schützen.

Ganz abgesehen davon, sind die älteren Rentner ohnehin nicht mehr für jede Arbeit aufgrund ihres Alters geeignet und daher ohnehin nicht so gefragt.

Hallo Brigitte K., von Rentenbezug hatten Sie bisher nichts gesagt. Bei Bezug einer Altersrente als Vollrente findet keine Berücksichtigung der AG-Beiträge mehr für Sie mehr statt. Zum Verständnis: es sind Zwangsbeiträge für den AG, sonst würden viele nur noch Rentner als Mini-Jobber beschäftigen, wenn sie keine Beiträge mehr in diese Sozialkasse zahlen müssten. Gruß w.
Brigitte K. am 04.10.2014 | 19:15
W*lfgang schrieb

> Nein, mein lieber Wolfgang, das ist dann eine Enteignung oder ein staatlicher Diebstahl.

Brigitte, denken Sie mal drüber nach - es sind die Beiträge des _AG_, SIE selbst zahlen keine mehr im Mini-Job während des Rentenbezugs ...was soll Ihnen der Staat stehlen, was Sie nicht leisten? Für eine stimmige Erklärung (statt Rumkrakeelerei) wäre ich dankbar.

> Das Argument, das du bringst, daß dann nur noch Rentner als Mini-Jobber eingestellt werden würden, ist unsinnig.

Ich sag nur 'die Zeit vor 01.04.1999' ...Sie wissen wie das damals war, welchen Nutzen AG aus den damaligen Mini-Job-Regelungen gezogen haben - und welche Rentenansprüche sowohl bei diesen Beschäftigten wie auch in den Sozialkassen verloren gegangen sind?

Nein, wenn Sie es wüssten, würden Sie hier nicht diesen 'sozialistischen Aufstand' machen ;-) ...und das diese Neuregelung im Sinne der geringfügig Beschäftigten sinnvoll war/ist, wird Ihnen jede Beratungsstelle bestätigen – wir reden mal in einer lauschigen Ecke drüber ...

Gruß

w.

Und wann kann ich dann von der DRV als Minijobber verlangen, daß meine vorgezogene Altersrente um die o.g. 3,50 Euro angepaßt wird?
Hallo Brigitte K., von Rentenbezug hatten Sie bisher nichts gesagt. Bei Bezug einer Altersrente als Vollrente findet keine Berücksichtigung der AG-Beiträge mehr für Sie mehr statt. Zum Verständnis: es sind Zwangsbeiträge für den AG, sonst würden viele nur noch Rentner als Mini-Jobber beschäftigen, wenn sie keine Beiträge mehr in diese Sozialkasse zahlen müssten. Gruß w.
Nein, mein lieber Wolfgang, das ist dann eine Enteignung oder ein staatlicher Diebstahl. Das Argument, das du bringst, daß dann nur noch Rentner als Mini-Jobber eingestellt werden würden, ist unsinnig. An einem Mini-Jobber (egal ob Rentner oder Nicht-Rentner) können Unternehmen oder Zeitarbeitsfirmen nichts verdienen, da diese aufgrund der Beschränkung auf 450 Euro ja nur eine relativ geringe Arbeitszeit bewältigen können und so kaum nachhaltig präsent in einem Unternehmen sind. Deshalb werden Mini-Jobber auch nicht gerne eingestellt. Man kann diese oft nur als Springer gebrauchen.
Schießl Konradam 04.10.2014 | 20:07
Brigitte K. schrieb

Zunächst vielen, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage an Schiko, KSC und Wolfgang.

Meine Betrachtungsweise ist primär wirtschaftlicher Art. Für den Arbeitgeber muß man nicht nur den Nettolohn sondern auch die Sozialbeiträge verdienen. Er wird bei seiner Einstellungsüberlegungen auf den Bruttolohn abstellen, denn den muß er bezahlen und dafür muß der Arbeitnehmer gut sein. Er wird nicht sagen, ach für den muß ich nur den Nettozahlen sondern der Arbeitnehmer muß für den Bruttolohn gut sein und diesen verdienen.

Entsprechend wird auch der Arbeitgeber bei der Einstellung eines Minijobbers auf das abstellen was er insgesamt bezahlen muß und dafür muß der Minijobber auch gut sein.

insofern ist es dann doch eine Enteignung, denn die muß der Arbeitnehmer mitverdienen.

Ob nun der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer etwas zahlt oder der Arbeitnehmer direkt seine Rentenversicherungsbeiträge zahlt, auf jeden Fall sollte dies logischerweise sich in einer entsprechend höheren Rente niederschlagen.

Es ist kein Grund zu sagen, ich muß Nichtrentner gegenüber Rentner mit dieser Regelung schützen.

Ganz abgesehen davon, sind die älteren Rentner ohnehin nicht mehr für jede Arbeit aufgrund ihres Alters geeignet und daher ohnehin nicht so gefragt.

Um es kurz und verständlich auszudrücken: Auch wenn der Minijobber keinen eigenen Anteil zahlt, sondern nur der AG die gesetzlich vorgeschriebenen Anteile, erhöht sich durch die AG Anteile die spätere Rente minimal..... Der von Schiko genannte Wert - ein Jahr Minjob mit 450 € im Monat steigert die spätere Monatsrente um ca 3,50 € - passt.
Das habe ich verstanden. Vielen Dank. Und wann kann ich dann von der DRV als Minijobber verlangen, daß meine vorgezogene Altersrente um die o.g. 3,50 Euro angepaßt wird? Zum Beginn der Regelaltersrente oder nach jedem Jahr meiner Tätigkeit als Minijobber bereits?
Natürlich, Verrechnung zu den Entgeltpunkten die sich bei Rentenbeginn ergeben. Derzeit 28,61 Rentenwert für 1 EP. für 4.43 Euro jedes Jahr entsprechend weniger als 1 EP. Sind dies ohne Minijob 50 EP. = derzeit x 28,61 1430,50 Bruttorente und es kämen für 10 Jahre jedes Jahr 4,43 hinzu wären dies 44,30 Euro Rente, in Entgelt Punkte ausgedrückt 28,61 = 1 Entgeltpunkt geteilt durch 28,61 x 44,30 " 1,5484 Entgeltpunkte und plus die genannten 50 EP. Gesamtpunkte( 50 + 1,5484 ) 51,5484 Entgeltpunkte. Entsprechend mehr in Euro, da der Rentenwert 28,61 dynamisch ist, er könnte ja durch die jährlichen Anpassungen statt 28,61 meinetwegen 31,65 je Entgeltpunkt sein, dies wäre dann eine höhere Rente bei gleichhohen Gesamt EP. von 51,5484. Nochmals zur Verwirrung , die Entgeltpunkte bleiben nach Verrentung gleich, der Wert eines EP. dagegen wird sich laufend erhöhen. MfG.
KSCam 04.10.2014 | 21:40
Liebe Brigitte, bei einer Altersrentnerin ändert sich nichts mehr. Hätten Sie geschrieben, dass Sie bereits Rentnerin sind,...... Und wenn es eine Enteigung wäre, dann bräuchten Sie sich auch nicht zu erregen, weil Sie ja nicht enteignet werden, weil Sie ja auch keinen Beitrag bezahlen. Sie Zahlen nicht und die Rente bleibt gleich = alles in Ordnung! Wenn, könnte sich höchstens der AG aufregen....
W*lfgangam 04.10.2014 | 21:43
> Nein, mein lieber Wolfgang, das ist dann eine Enteignung oder ein staatlicher Diebstahl. Brigitte, denken Sie mal drüber nach - es sind die Beiträge des _AG_, SIE selbst zahlen keine mehr im Mini-Job während des Rentenbezugs ...was soll Ihnen der Staat stehlen, was Sie nicht leisten? Für eine stimmige Erklärung (statt Rumkrakeelerei) wäre ich dankbar. > Das Argument, das du bringst, daß dann nur noch Rentner als Mini-Jobber eingestellt werden würden, ist unsinnig. Ich sag nur 'die Zeit vor 01.04.1999' ...Sie wissen wie das damals war, welchen Nutzen AG aus den damaligen Mini-Job-Regelungen gezogen haben - und welche Rentenansprüche sowohl bei diesen Beschäftigten wie auch in den Sozialkassen verloren gegangen sind? Nein, wenn Sie es wüssten, würden Sie hier nicht diesen 'sozialistischen Aufstand' machen ;-) ...und das diese Neuregelung im Sinne der geringfügig Beschäftigten sinnvoll war/ist, wird Ihnen jede Beratungsstelle bestätigen – wir reden mal in einer lauschigen Ecke drüber ... Gruß w.
Brigitte K. am 04.10.2014 | 22:37
Zunächst vielen, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage an Schiko, KSC und Wolfgang. Meine Betrachtungsweise ist primär wirtschaftlicher Art. Für den Arbeitgeber muß man nicht nur den Nettolohn sondern auch die Sozialbeiträge verdienen. Er wird bei seiner Einstellungsüberlegungen auf den Bruttolohn abstellen, denn den muß er bezahlen und dafür muß der Arbeitnehmer gut sein. Er wird nicht sagen, ach für den muß ich nur den Nettozahlen sondern der Arbeitnehmer muß für den Bruttolohn gut sein und diesen verdienen. Entsprechend wird auch der Arbeitgeber bei der Einstellung eines Minijobbers auf das abstellen was er insgesamt bezahlen muß und dafür muß der Minijobber auch gut sein. insofern ist es dann doch eine Enteignung, denn die muß der Arbeitnehmer mitverdienen. Ob nun der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer etwas zahlt oder der Arbeitnehmer direkt seine Rentenversicherungsbeiträge zahlt, auf jeden Fall sollte dies logischerweise sich in einer entsprechend höheren Rente niederschlagen. Es ist kein Grund zu sagen, ich muß Nichtrentner gegenüber Rentner mit dieser Regelung schützen. Ganz abgesehen davon, sind die älteren Rentner ohnehin nicht mehr für jede Arbeit aufgrund ihres Alters geeignet und daher ohnehin nicht so gefragt.
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 05.10.2014 | 15:07
Brigitte K. schrieb

Zunächst vielen, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage an Schiko, KSC und Wolfgang.

Meine Betrachtungsweise ist primär wirtschaftlicher Art. Für den Arbeitgeber muß man nicht nur den Nettolohn sondern auch die Sozialbeiträge verdienen. Er wird bei seiner Einstellungsüberlegungen auf den Bruttolohn abstellen, denn den muß er bezahlen und dafür muß der Arbeitnehmer gut sein. Er wird nicht sagen, ach für den muß ich nur den Nettozahlen sondern der Arbeitnehmer muß für den Bruttolohn gut sein und diesen verdienen.

Entsprechend wird auch der Arbeitgeber bei der Einstellung eines Minijobbers auf das abstellen was er insgesamt bezahlen muß und dafür muß der Minijobber auch gut sein.

insofern ist es dann doch eine Enteignung, denn die muß der Arbeitnehmer mitverdienen.

Ob nun der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer etwas zahlt oder der Arbeitnehmer direkt seine Rentenversicherungsbeiträge zahlt, auf jeden Fall sollte dies logischerweise sich in einer entsprechend höheren Rente niederschlagen.

Es ist kein Grund zu sagen, ich muß Nichtrentner gegenüber Rentner mit dieser Regelung schützen.

Ganz abgesehen davon, sind die älteren Rentner ohnehin nicht mehr für jede Arbeit aufgrund ihres Alters geeignet und daher ohnehin nicht so gefragt.

Hallo Brigitte K., von Rentenbezug hatten Sie bisher nichts gesagt. Bei Bezug einer Altersrente als Vollrente findet keine Berücksichtigung der AG-Beiträge mehr für Sie mehr statt. Zum Verständnis: es sind Zwangsbeiträge für den AG, sonst würden viele nur noch Rentner als Mini-Jobber beschäftigen, wenn sie keine Beiträge mehr in diese Sozialkasse zahlen müssten. Gruß w.
Nein, mein lieber Wolfgang, das ist dann eine Enteignung oder ein staatlicher Diebstahl. Das Argument, das du bringst, daß dann nur noch Rentner als Mini-Jobber eingestellt werden würden, ist unsinnig. An einem Mini-Jobber (egal ob Rentner oder Nicht-Rentner) können Unternehmen oder Zeitarbeitsfirmen nichts verdienen, da diese aufgrund der Beschränkung auf 450 Euro ja nur eine relativ geringe Arbeitszeit bewältigen können und so kaum nachhaltig präsent in einem Unternehmen sind. Deshalb werden Mini-Jobber auch nicht gerne eingestellt. Man kann diese oft nur als Springer gebrauchen.
Leider haben Sie hier zu kurz gedacht. Diese Reglung, nach Rentenbeginn nur mehr AG Beiträge in die RV ohne Nutzen für den Rentner hätte ja nicht nur für den 450 Job ge- golten, meinetwegen mit 63 Jahren noch einen Vollzeitjob mit 3000 Monatsbrutto, immerhin bei Hälfte Beitrag von derzeit 18,9: 2 9,85% von 3000 295,50 monatliche Ersparnis beim Rentner gegenüber einen sonst Werktätigen. als Arbeitskraft. MfG.
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