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Experten-Antwort

Rentenversicherungsbeiträge nach Regelaltersrente

von Hilde09.07.2017 | 23:52
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5 Antworten

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Nach Erreichen der Regelaltersrente muss bei Weiterbeschäftigung der Arbeitgeber weiterhin Rentenbeiträge an die DRV entrichten. Fließen freiwillig gezahlte RV-Beiträge meinerseits und die RV-Beiträge meines AG in mein Rentenkonto ein, bzw. wirken sich diese dann rentenerhöhend aus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hilde,

grundsätzlich ist der Altersrentner nach Überschreiten der Regelaltersgrenze in einer Beschäftigung versicherungsfrei. Er kann jedoch durch schriftlichen Verzicht auf die Versicherungsfreiheit weiterhin Beiträge aus dem Entgelt entrichten und somit den Arbeitgeberbeitragsanteil aktivieren.

Die Altersrente wird daraufhin jedes Jahr zum 01.07. aufgrund der Beiträge aus dem vorangegangenen Jahr neu berechnet und somit erhöht.

Hallo W.Jost,

nach § 5 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Satz 4 SGB VI können selbständig Tätige, die nach § 5 Abs. 4 Satz 1 SGB VI aufgrund des Regelaltersrentenbezuges versicherungsfrei sind, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem zuständigen Träger der Rentenversicherung auf die Versicherungsfreiheit verzichten.

Der Verzicht kann nur mit Wirkung für die Zukunft erklärt werden und ist für die Dauer der selbständigen Tätigkeit bindend (§ 5 Abs. 4 Satz 3 SGB VI).

Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Tag, der auf den Tag des Eingangs der schriftlichen Verzichtserklärung beim zuständigen Träger der Rentenversicherung folgt, es sei denn, der selbständig Tätige hat einen späteren Zeitpunkt bestimmt.

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4 Antworten

senf-dazuam 10.07.2017 | 08:22
Hallo Hilfe! Siehe auch http://flexirente.drv.info/ Wenn Sie auf Ihre Versicherungsfreiheit nach Erreichen der Regelaltersgrenze verzichten, werden Pflichtbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt und erhöhen im Folgejahr die Rente. Freiwillige Beiträge können nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr gezahlt werden.
W.Jostam 10.07.2017 | 10:49
Hallo und guten Tag, mir ist immer noch nicht klar wie sich das bei Selbstaendigen verhaelt die sich ja auch bei der Rentenversicherung versichert haben ! OK, bis zur Regelaltersgrenze muss ich grundsaetzlich weiter Beitraege zahlen, z.B. in meinem Fall ca. 180,- EUR/M, wurde mir so mitgeteilt, danach herrscht zunaechst grundsaetzlich Versicherungsfreiheit, es sei denn das Beschaeftigungsverhaelnis wird irgendwie fortgefuehrt und der Arbeitnehmer entscheidet sich fuer eigene Beitraege, die dann mit den Arbeitgeberbeitraegen auch rentensteigernd wirken. Wass ist danach, kann ich mich als Selbstaendiger (wie ein normaler Arbeitnehmer) entscheiden so weiterzumachen ?? Bitte um EXPERTEN-Antwort, ich brauche dingend reale Beitragsjahre fuer meine spaetere zusaetzliche italienische Rente ! W.Jost
Klugpuperam 10.07.2017 | 12:25
1. Ab Regelaltersgrenze herrscht grundsätzlich Versicherungsfreiheit. 2. Wenn nach der Regelaltersgrenze eine Beschäftigung ausgeübt wird, kann auf die Versicherungsfreiheit verzichtet werden. 3. Wenn nach der Regelaltersgrenze eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, die grundsätzlich versicherungspflichtig ist, aber aufgrund des Erreichens des Regelaltersgrenze versicherungsfrei wird, kann der Selbständige auf die Versicherungsfreiheit verzichten und weiter Pflichtbeiträge zahlen. 4. Freiwillige Beiträge sind nicht mehr möglich. 5. Die gezahlten Beiträge erhöhen natürlich auch die Rente.
W.Jostam 10.07.2017 | 17:40
Vielen Dank fuer die Antworten EXPERTE und Klugpuper (was fuer ein Nickname ....) W.Jost
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