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Experten-Antwort

Rentenversicherungsbeiträge wenn man länger krank ist-Formularfrage

von Hand aufs Herz23.05.2019 | 10:18
235 Ansichten
2 Antworten

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Wenn man als PKV länger als 6 Wochen krank ist fällt man doch aus der Beitragspflicht !? Was muss man tuen/beantragen / welches Formular muss man einreichen um weiter Beiträge zu zahlen ? Und in welchen Zeitraum muss das geschehen.Also weiterhin "freiwillig" Versichern.Und kann man den Beitrag selber wählen ? Danke für die Info

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Mit dem Ende der Entgeltfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet die Versicherungs- und Beitragspflicht aufgrund Ihres Arbeitsentgelts.

Beziehen Sie dann Krankengeld von einem privaten Krankenversicherungsunternehmen können Sie für die Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit und bis zu 18 Monate rentenversicherungspflichtig werden (siehe § 4 Abs. 3 Nr. 2 SGB VI). Für die Arbeitsunfähigkeit danach kann dann u. U. eine beitragsfreie Anrechnungszeit anerkannt werden.

Beitragsbemessungsgrundlage für die Pflichtversicherung ist 80 v. H. des zuletzt für einen vollen Monat versicherten Arbeitsentgelts. Die Beiträge sind allerdings von Ihnen allein zu tragen. Ob Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Aufwendungen dieser Pflichtversicherung leistet, bitten wir mit diesem zu klären.

Das genannte Formular können Sie für die Antragstellung verwenden. Lassen Sie sich aber bitte zuvor von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten.

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1 Antworten

chiam 23.05.2019 | 10:30
Antragsformular V0030, mit Erläuterungen in V0031. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung auf Antrag. Die ist rentenrechtlich (unter Umständen) „mehr wert“ als eine freiwillige Versicherung; dafür darf man sich die Versicherungsdauer und den Beitrag nicht frei aussuchen.
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