Hallo Julia,
wenn Sie unmittelbar vor Beginn Ihrer Erwerbsminderungsrente Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, sind Sie auch weiterhin unmittelbar zulagenberechtigt. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit der mittelbaren Zulagenberechtigung. Tipp: Checken Sie Ihre Zulagenberechtigung doch einfach mit dem Riester-Check auf www.ihre-vorsorge.de:
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