Hallo Hans Möller,
wenn Sie Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse beziehen, besagt §3 Nr.3 SGBVI, dass Sie über diesen Krankengeldbezug Rentenversicherungspflichtig sind.
Weshalb nun die Krankenkasse von Ihnen Zahlungen fordert und inwieweit Ihr Minijob eine Rolle spielt, können wir leider hier nicht beurteilen.
Stellen Sie Ihre Frage bitte an die zuständige Krankenkasse.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam