Hallo Hans Möller,
wenn Sie Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse beziehen, besagt §3 Nr.3 SGBVI, dass Sie über diesen Krankengeldbezug Rentenversicherungspflichtig sind.
Weshalb nun die Krankenkasse von Ihnen Zahlungen fordert und inwieweit Ihr Minijob eine Rolle spielt, können wir leider hier nicht beurteilen.
Stellen Sie Ihre Frage bitte an die zuständige Krankenkasse.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam
Guten Tag Hans Möller,
§ 3 Satz 1 Nr. 3 besagt, dass Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit, Teilarbeitslosengeld bei Teilarbeitslosigkeit, Arbeitslosenbeihilfe für ehemalige Zeitsoldaten, Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung oder Pflegeunterstützungsgeld (Sozialleistungen) in der gesetzlichen Rentenversicherung kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt versicherungspflichtig waren.
Sie waren durch den Minijob versicherungspflichtig.
Im Übrigen wenden Sie sich zur Klärung des Sachverhaltes bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.
Freundliche Grüße vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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