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Experten-Antwort

Rentenversicherungsbeiträge wären Krankengeldbezug

von C19.11.2025 | 07:12
264 Ansichten
4 Antworten
Hallo, ich bin selbstständig als Kindertagespflegeperson in Vollzeit tätig. Ich bin rentenversicherungspflichtig. Krankenversichert bin ich freiwillig gesetzlich – mit Anspruch auf Krankengeld. Meine Fragen beziehen sich auf die Zeit einer länger andauernden Erkrankung und den anschließenden Bezug von Krankengeld: 1. Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse während des Krankengeldbezugs die Rentenversicherungsbeiträge? 2. Oder muss ich als selbstständige Kindertagespflegeperson während des Krankengeldbezugs weiterhin selbst Rentenversicherungsbeiträge zahlen? • Falls ja: In welcher Höhe und auf welcher Bemessungsgrundlage? 3. Gibt es Besonderheiten, wenn während der Krankengeldphase die selbstständige Tätigkeit aufgegeben wird? • Ändert sich dann die Zuständigkeit oder Beitragspflicht zur Rentenversicherung? • Oder bleiben die Regelungen identisch wie während einer fortbestehenden Selbstständigkeit? Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.11.2025 | 11:10

Hallo C,

 

wenn Sie Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse beziehen, werden davon regelmäßig auch Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt, sodass Sie in diesem Fall nichts weiter veranlassen müssen.

Ob sich an Ihrem Krankengeldanspruch etwas ändert, wenn Sie die selbständige Tätigkeit während des Krankengeldbezuges aufgeben, erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse. 

Grundsätzlich gilt, dass bei Aufgabe der versicherungspflichtigen Tätigkeit auch die Beitragspflicht aus dem Arbeitseinkommen endet, was aber nicht automatisch heißt, dass aus einem dann fortbestehenden Krankengeldbezug ebenfalls keine Beiträge mehr zu zahlen sind.

Nehmen Sie bitte für weitere Informationen diesbezüglich Kontakt zu Ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KKam 19.11.2025 | 07:37
Wie wäre es denn, die Frage der Krankenversicherung zu stellen?
Du meine Güteam 19.11.2025 | 08:42
Auch völlig falsches Forum.
Tinaam 19.11.2025 | 11:27
Bitte teilen Sie es dem zuständigen Rentenversicherungsträger mit, falls Sie die selbständige Tätigkeit aufgrund Krankheit unterbrechen müssen.
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