Hallo C,
wenn Sie Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse beziehen, werden davon regelmäßig auch Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt, sodass Sie in diesem Fall nichts weiter veranlassen müssen.
Ob sich an Ihrem Krankengeldanspruch etwas ändert, wenn Sie die selbständige Tätigkeit während des Krankengeldbezuges aufgeben, erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Grundsätzlich gilt, dass bei Aufgabe der versicherungspflichtigen Tätigkeit auch die Beitragspflicht aus dem Arbeitseinkommen endet, was aber nicht automatisch heißt, dass aus einem dann fortbestehenden Krankengeldbezug ebenfalls keine Beiträge mehr zu zahlen sind.
Nehmen Sie bitte für weitere Informationen diesbezüglich Kontakt zu Ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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