Sollten Sie noch gar keine Sozialversicherungsnummer haben, da Sie erstmalig ins Erwerbsleben treten, wird Ihr erster Arbeitgeber bei der Krankenkasse die Vergabe einer Nummer veranlassen.
Haben Sie bereits eine Versicherungsnummer, ist Ihnen diese schriftlich mitgeteilt worden. Sie finden die Nummer auch auf jeder Gehaltsabrechnung.
Finden Sie Ihre Versicherungsnummer nicht in Ihren Unterlagen, können Sie unter Angabe Ihrer Personenstandsdaten
(Name, Adresse, Geburtsdatum) schriftlich bei jeder DRV um Bekanntgabe Ihrer Versicherungsnummer bitten.