Hallo Sascha,
bei Aufnahme der Beschäftigung ist der Arbeitgeber verpflichtet, elektronisch bei der Datenstelle der Rentenversicherung abzufragen, ob und gegebenenfalls welche Versicherungsnummer vorhanden ist. Sollte noch keine Versicherungsnummer für Ihren Sohn existieren, kann der Arbeitgeber die Versicherungsnummer für ihn beantragen. Dazu benötigt er den Geburtsnamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, das Geburtsland sowie Angaben zum Geschlecht. Die Deutsche Rentenversicherung vergibt dann eine Versicherungsnummer und stellt den sogenannten Versicherungsnummernachweis aus, den Ihr Sohn dann per Post erhält.
Eine Versicherungsnummer können Sie auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder in einer unserer Beratungsstellen beantragen. Eine Suche der für Sie nächstgelegenen Beratungsstelle finden Sie hier Beratung | Deutsche Rentenversicherung
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Die Nummer wird automatisch bei Geburt zugeteilt. Erfragen kann man diese, auch bei Privatversicherten bei der DRV. Nicht aber hier m Forum 😉
Eine SV Nummer wird nicht bei Geburt zugeteilt. Sondern bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung.
Ggf muss hier der Arbeitgeber eine Vergabe der SV Nummer veranlassen, kommt eben drauf an was vorher auch war.
Das war früher mal so. Seit etlichen Jahren schon bekommen sogar Säuglinge eine Versicherungsnummer. Nur wissen sie nichts davon.
Das war früher mal so. Seit etlichen Jahren schon bekommen sogar Säuglinge eine Versicherungsnummer. Nur wissen sie nichts davon.
FALSCH !!!!
Säuglinge bekommen eine Steueridentifikationsnummer aber keine Sozialversicherungsnummer, die bekommt man erst mit der ersten Aufnahme einer Tätigkeit.
FALSCH !!!!
Säuglinge bekommen eine Steueridentifikationsnummer aber keine Sozialversicherungsnummer, die bekommt man erst mit der ersten Aufnahme einer Tätigkeit.
Das war früher mal so. Seit etlichen Jahren schon bekommen sogar Säuglinge eine Versicherungsnummer. Nur wissen sie nichts davon.
Ob das auch richtig ist, wenn die Eltern nicht gesetzlich krankenversichert sind, ist doch die Frage.
Hallo Sascha,
bei Aufnahme der Beschäftigung ist der Arbeitgeber verpflichtet, elektronisch bei der Datenstelle der Rentenversicherung abzufragen, ob und gegebenenfalls welche Versicherungsnummer vorhanden ist. Sollte noch keine Versicherungsnummer für Ihren Sohn existieren, kann der Arbeitgeber die Versicherungsnummer für ihn beantragen. Dazu benötigt er den Geburtsnamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, das Geburtsland sowie Angaben zum Geschlecht. Die Deutsche Rentenversicherung vergibt dann eine Versicherungsnummer und stellt den sogenannten Versicherungsnummernachweis aus, den Ihr Sohn dann per Post erhält.
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