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Experten-Antwort

Rentenversicherungspflicht

von Sonnenschein01.09.2023 | 21:48
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich erhalte rente wegen voller Erwerbsminderung. Arbeite als minijober im Rahmen meiner geringfügig entlohnten Beschäftigung. meistens liege ich sowieso weit unter den gesetzlich genehmigten 520 Euro. [ Grund dafür: spätfolgen corona und eine damit schlecht verbundene Auftragslage]. Nun bekam ich von meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Was hat das zu bedeuten? Die wichtigste Frage bezieht sich natürlich auf meine Rente. Kann diese gekürzt werden, wenn dieser Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht von mir unterschrieben werden würde? Ich kann es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Das wäre ja mehr als ein " eigentor" und ich glaube auch nicht, dass man mir so etwas " zumuten" würde und mir schaden möchte. Oder wäre es sogar " positiv " und ich sollte mich darüber freuen. Meine Unkenntnis bitte ich zu entschuldigen. Aber ich kenne mich da leider nicht aus und gegoogelt habe ich genug. Eine Antwort von Ihnen wäre ja auch professionell. Ich würde mich sehr freuen, von Ihnen zu hören. Ich bedanke mich im voraus für Ihre Mühe. Viele Grüße sendet Ihnen der " Sonnenschein ".

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonnenschein,

 

dem ausführlichen, zielführenden Beitrag ist nichts weiter beizufügen. Sie haben natürlich auch noch die Möglichkeit, einen Termin bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu einer Beratung zu vereinbaren. Dieser hat die Möglichkeit, in der Beratung einen Blick in Ihr Versicherungskonto zur Beantwortung Ihrer Fragen zu werfen. 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

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3 Antworten

Abschlägeam 02.09.2023 | 04:55
Hallo Sonnenschein, grundsätzlich sind Sie auch in einem 'Minijob' RV-pflichtig. Hierauf können Sie aber verzichten (und die paar wenigen EUR in die Tasche stecken). Ihre EM-Rente wird deshalb nicht gekürzt. Beachten sollten Sie nur, dass Sie das dann bei diesem Arbeitgeber nicht wieder rückgängig machen können, sondern erst bei einem neuen Minijob wieder 'wählen' dürften. Und ja, er hat wohl etwas mitgedacht. Denn es ist davon auszugehen, dass die geringen Beiträge aus dem Minijob sich für Sie NICHT rentenerhöhend auswirken werden. In Ihrer EM-Rente ist eine Zurechnungszeit enthalten (basierend auf Ihrem vor der Erwerbsminderung liegenden Erwerbsleben), die normalerweise viel (!) höherwertiger ist. Nur wenn Sie bereits 'außerhalb' dieser Zurechnungszeit sind, würden sich dann die Beiträge noch auswirken, aber erst bei der späteren Altersrente. Wann die Zurechnungszeit endet, finden Sie in Ihrem EM-Rentenbescheid. Und nun dürfen Sie entscheiden :-) Und wenn die Auftragslage wieder besser sein sollte... seit 01.01.2023 dürfen Sie unter Berücksichtigung der zeitlichen Einschränkungen (volle EM unter drei bzw. unter 15 h) 17.823,75 EUR zusätzlich zu Ihrer EM-Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gemindert wird. Das wäre dann aber eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Midi-Job-Bereich). 'Minijob' und 'Midijob' finden Sie auch ausführlich unter www.minijobzentrale Ein schönes Wochenende!
Abschlägeam 02.09.2023 | 05:01
PS: Das mit dem späteren 'Wählen' beim selben Arbeitgeber bitte selbst noch einmal bei der minijobzentrale nachlesen dürfte aktuell aber ja nicht zeitnah notwendig werden (?), wenn dann machen Sie eh nur noch Midijob, da bleibt mehr in der eigenen Tasche :-)
Regenam 02.09.2023 | 15:51
Wenn Sie etwas von Ihrem Arbeitgeber erhalten, warum fragen Sie dann nicht dort, sondern wenden sich umständlich an ein Forum?
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